Von: mk
Bozen – Auf Veranlassung der italienischen Wettbewerbsbehörde rüstet sich die Europäische Kommission gegen den Verkauf von gefälschten Impfstoffen und Medizinprodukten zu überhöhten Kosten
Der aktuelle Gesundheitsnotstand, der leider den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugeschriebenen Status einer Pandemie erreicht hat, führt zur Verabschiedung restriktiver Maßnahmen, die so streng wie nötig sind, um die allgegenwärtigen Auswirkungen des Coronavirus einzudämmen. Während europäische und nicht-europäische Regierungen mit der komplexen Aufgabe beschäftigt sind, für alle von den ergriffenen Maßnahmen betroffenen Interessen einen Ausgleich zu finden, mangelt es nicht an denjenigen, die versuchen, aus der gegenwärtigen heiklen Situation Kapital zu schlagen, indem sie von den Ängsten der Verbraucher profitieren, und Produkte wie Masken und Händedesinfektionsmittel zu exorbitanten Preisen verkaufen, die den normalen Preis um mehr als das Zehnfache übersteigen.
„Glücklicherweise sind solch verabscheuungswürdige Geschäftspraktiken nicht aus dem Blickfeld unserer Durchsetzungsbehörde Antitrust geraten, welche in Zusammenarbeit mit der Finanzwache, ein Untersuchungsverfahren gegen eine Website eingeleitet, die ein antivirales Medikament für mehr als 600 Euro vermarktet hat“, erläutert Maria Pisanò, Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Italien mit Sitz in Bozen. „Die nationalen Verbraucherschutzbehörden in ganz Europa haben nun, koordiniert durch Europäische Kommission, gemeinsame Maßnahmen eingeleitet, um die Verbraucher wirksam gegen die Unehrlichkeit einiger Händler zu schützen.“
In diesem Zusammenhang hat sich Didier Reynders, Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, geäußert und versichert, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten alle in ihrer Macht stehenden Maßnahmen ergreifen werden, um unlauteres Verhalten zu verhindern. Gleichzeitig forderte er Online-Verkaufsplattformen auf, dem Beispiel von Amazon und Facebook zu folgen, die aus eigener Initiative und freiwillig Maßnahmen gegen unlautere Geschäftspraktiken ergriffen haben.
„Kommissar Reynders kündigte auch an, demnächst einen Leitfaden zu veröffentlichen, um die zu verurteilenden Praktiken besser erkennen zu können und den nationalen Behörden eine wertvolle Unterstützung zu liefern“, erklärt Monika Nardo, Rechtsberaterin des Europäischen Verbraucherzentrums Italien.
Gerade das EVZ, das seit jeher ein wichtiger Gesprächspartner des CPC-Netzwerks ist, hat die Aufgabe, so genannte “externe Warnmeldungen” zu machen im Rahmen des durch die Verordnung (EU) 2017/2394 eingeführten und seit dem 17. Januar 2020 in Kraft getretenen Mechanismus. Der neue Gesetzestext erweitert und stärkt die Befugnisse der nationalen Behörden, um die Maßnahmen zur Überwachung des Marktes zu koordinieren und wirksamer zu machen, und so grenzüberschreitende Verstöße gegen das Verbraucherrecht, insbesondere im digitalen Kontext, wirksamer zu bekämpfen.