Von: Ivd
Auer – In der Nacht zum Montag gegen 01.50 Uhr ereignete sich auf der Staatsstraße 12 bei Auer ein Unfall, der nur durch großes Glück keine Verletzten forderte. Der junge Fahrer, Jahrgang 1996, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und krachte in die Leitplanke. Die Carabinieri von Salurn, die schnell am Unfallort eintrafen, führten umgehend einen Alkoholtest durch – mit alarmierenden Ergebnissen.
Der Mann wurde zunächst einem Schnelltest unterzogen, der ein positives Resultat zeigte. Anschließend erfolgte eine detaillierte Messung, die einen Alkoholwert von 1,83 g/l beim ersten und 1,65 g/l beim zweiten Test ergab. Damit lag er weit über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert, der in Italien bei 0,5 g/l liegt.
Angesichts des hohen Alkoholgehalts leiteten die Beamten sofortige Maßnahmen ein: Der Führerschein des Unfallfahrers wurde eingezogen, und das Fahrzeug wurde beschlagnahmt. Entsprechend den Bestimmungen des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Art. 186 c. 2c) steht dem Fahrer nun eine empfindliche Strafe bevor.
Alkohol am Steuer: Die rechtlichen Konsequenzen in Italien
Das italienische Gesetz unterscheidet verschiedene Stufen der Alkoholbeeinflussung im Straßenverkehr. Ein Blutalkoholwert von über 1,5 g/l, wie in diesem Fall, zieht empfindliche Sanktionen nach sich: Der Fahrer kann mit einer Geldstrafe von 1.500 bis 6.000 Euro sowie mit einer Gefängnisstrafe zwischen sechs Monaten und einem Jahr bestraft werden. Hinzu kommt eine Führerscheinsperre von einem bis zwei Jahren.
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