Murmeltier in Leifers eingefangen und am Jochgrimm freigelassen

Dafür gibt es keine logische Erklärung

Donnerstag, 11. Juli 2024 | 15:44 Uhr

Von: luk

St. Jakob/Leifers – Am Freitag wurde ein knapp zweijähriges Murmeltier in der Garage eines Supermarkts in St. Jakob/Leifers gefunden und eingefangen. Es war gesund und konnte am Weißhorn freigelassen werden.

Am vergangenen Freitag wurde der Landesforstdienst alarmiert: In der Garage eines Supermarkts in St. Jakob/Leifers war ein Murmeltier. “Die Freiwillige Feuerwehr hatte das Tier bereits eingefangen und es in einen Transportkäfig gegeben”, berichtet Alberto Palamrin, der diensthabende Mitarbeiter des Landesforstdienstes.

Laut dem Wildbiologen Davide Righetti, der zu einem Lokalaugenschein kam, handelte es sich um ein subadultes (also ein Tier im zweiten Jahr) einheimisches Murmeltier. “Es gibt keine logische Erklärung dafür, wie das Murmeltier nach St. Jakob gelangt ist. Die nächste Murmeltierkolonie lebt etwa 15 Kilometer Luftlinie entfernt im Gebiet von Jochgrimm”, sagt Righetti.

Wahrscheinlich ist das Tier unbemerkt in einen Lastwagen, der Obst, Heu oder Holz transportierte, eingedrungen und so ins Tal gekommen. Sobald das Fahrzeug stand, ist es herausgesprungen”, vermutet Righetti. Das Tier hatte Angst und drückte das durch laute Pfiffe (siehe Videos) aus; es wurde dann von den Mitarbeitern des Forstdienstes im Gebiet des Weißhorn am Jochgrimm in Freiheit entlassen.

Es kommt nicht häufig vor, aber immer wieder, dass sich Wildtiere in bewohntes Gebiet verlaufen. “Für das Management von Wildtieren gibt es ein eigenes Amt in der Landesabteilung Forstdienst. Die Mitarbeitenden halten die Entwicklung der verschiedenen geschützten und jagdbaren wilden Tierarten im Blick – ihre Gesundheit, ihre Anzahl und die Schäden, die sie anrichten”, sagt Land- und Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher.

Murmeltiere zählen in Südtirol zu den jagdbaren Arten, die Jagd auf diese Nager ist genau geregelt. Es gibt einerseits geschützte Lebensräume, wo die Jagd grundsätzlich verboten ist. Im September wird die Jagd an 30 Tagen geöffnet: Eine festgelegte Anzahl von Tieren darf zuerst in Schadensgebieten und anschließend in Jagdgebieten erlegt werden.

Bezirk: Überetsch/Unterland

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