Von: mk
Bozen – Medienberichten zufolge werden in Südtirol über 100 Stalkingfälle pro Jahr registriert.
Bei den meisten Opfern handelt es sich Frauen, denen ihr ehemaliger Partner nachstellt.
Allerdings wurden auch Fälle bekannt, in denen entlassene Arbeitnehmer ihre ehemaligen Vorgesetzten belästigen.
Oft reicht eine Verwarnung des Richters aus, um die Stalker zur Vernunft zu bringen.
In schwerwiegenderen Fällen kann der Richter ein Annäherungsverbot erlassen. Am Landesgericht in Bozen kommt es dazu rund zehnmal im Monat.
Führt auch diese Maßnahme zu keinem Ergebnis, kann der Richter einen Hausarrest oder auch ein Aufenthaltsverbot in der Gemeinde über die Täter verhängen.
Kommen der Stalker oder die Stalkerin noch immer nicht zur Vernunft, steht am Ende eine Gefängnisstrafe.