Von: mk
Bozen/Schlanders – Ein 60-jähriger Südtiroler wurde von den Vorwürfen der Trunkenheit am Steuer freigesprochen, nachdem sein Anwalt die Zuverlässigkeit des verwendeten Atemalkoholmessgeräts in Frage gestellt hatte. Der Mann war am 30. Januar 2023 in Schluderns von den Carabinieri kontrolliert worden, wobei ein Alkoholtest Werte von rund 1,5 4 Promille ergab – weit über dem gesetzlich erlaubtem Grenzwert von 0,50 Promille.
Sein Führerschein wurde daraufhin sofort entzogen. Der Mann, der sich an den Bozner Anwalt Federico Fava als Rechtsbeistand zugelegt hatte, reichte jedoch Rekurs ein. Vor dem Vorverhandlungsrichter beantragte Fava eine Begutachtung des Atemalkoholmessgeräts, da dieses seiner Ansicht nach nicht ordnungsgemäß gewartet worden war und somit unzuverlässige Ergebnisse lieferte.
Der technische Berater der Verteidigung, Ingenieur Mattia Gremes, legte einen detaillierten Bericht vor, der zahlreiche Mängel in der Zulassung, Überprüfung und Wartung des Geräts aufzeigte, schreibt die Zeitung Alto Adige. Aufgrund dieser Mängel seien weder das Gerät und noch dessen Testergebnisse aussagekräftig.
Sowohl der Anwalt als auch der Staatsanwalt forderten daraufhin einen Freispruch, dem vor Gericht stattgegeben wurde. „Dies ist ein mutiges Urteil“, kommentierte Anwalt Fava, „das die korrekte Anwendung eines Rechtsprinzips bestätigt. Ein wissenschaftlicher Beweis ist nur dann ein Beweis, wenn er wissenschaftlich fundiert ist.“
Dieses Urteil ist nicht das erste seiner Art in Italien. Gleichzeitig wird deutlich, wie wichtig es ist, dass Alkoholtests mit zuverlässigen Geräten durchgeführt werden. Ein positives Testergebnis kann schwerwiegende Folgen für das Leben eines Menschen haben – sowohl beruflich als auch privat.
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