Von: mk
Bozen – Richter Emilio Schönsberg hat den Fall des 13-jährigen kurdischen Flüchtlingsjungen Adan archiviert, der nach einem Sturz mit dem Rollstuhl wegen schwerwiegender Komplikationen ums Leben gekommen war.
Der Bub und seine Familie, die sich auf dem Weg von Schweden in Bozen aufhielten, lebten im Freien am Bahnhofspark.
Weil sie nicht sofort in einer Unterkunft aufgenommen wurden, kam es zu Ermittlungen gegen einen Landesfunktionär, dem Unterlassung einer Amtshandlung vorgeworfen worden war. Der Funktionär habe sich an das sogenannte Critelli-Rundschreiben gehalten, anstatt sich an den staatlichen Vorschriften zu orientieren. Während das Critelli-Rundschreiben die Aufnahme von Flüchtlingen nur in schwerwiegenden Fällen vorgesehen habe, hätten die staatlichen Bestimmungen angesichts der gesundheitlichen Probleme des Jungen das Land zur Aufnahme der Familie verpflichtet.
Obwohl der Richter den Widerspruch zwischen der Regelung auf staatlicher und Landesebene hervorgehoben hat, konnte er keinen Vorsatz vonseiten des Landesfunktionärs feststellen. Unter anderem wurde der Fall auch deshalb archiviert, weil niemand das Critelli-Rundschreiben vor dem Verwaltungsgericht angefochten hat. Demnach sei der Funktionär nur seiner Pflicht nachgekommen.
Den Familienangehörigen von Adan bleibt nun nur noch die Möglichkeit, die Archivierung vor dem Kassationsgericht anzufechten.