Von: mk
Bozen – Seit April 2018 ist ein Streifenwagen der Bozner Stadtpolizei mit einer digitalen Kamera, einem “Scout Speed” ausgestattet, die bei Fahrzeugen automatisch das Kennzeichen mit der Versicherungsdatenbank und der technischen Überwachungsstelle abgleicht. Das Gerät im Streifenwagen erkennt auch während der Fahrt, ob die Fahrzeuge, die sich gerade im Blickfeld befinden, versichert und technisch überprüft sind.
Dabei erfahren die Beamten in Echtzeit, ob die Fahrzeughalter fristgerecht den Versicherungsschutz erneuert und die Hauptuntersuchung durchführen haben lassen. Das neue digitale Kontrollsystem hat Zugriff auf eine zentrale Datenbank und erkennt Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz sowie fehlender technischer Überprüfung in Echtzeit.
Der Bozner Bürgermeister Renzo Caramaschi hatte bereits vor einiger Zeit angekündigt, dass das Engagement rund um die Straßensicherheit verstärkt wird und umgehend Maßnahmen getroffen werden. Seit Einführung des neuen digitalen Gerätes im vergangenen April bis Ende Juli konnten 66 Fahrzeuge ohne abgeschlossener Versicherung und 760 Fahrzeuge mit abgelaufener Frist für die periodische Hauptuntersuchung aus dem Straßenverkehr gezogen werden.
Seit Jahresbeginn bis heute wurde bei 497 Fahrzeugen der fehlende Versicherungsschutz festgestellt (im Jahr 2017 waren es 364) – über 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Deutlich mehr Verkehrsteilnehmer haben den Termin für die periodische Hauptuntersuchung des Fahrzeuges verstreichen lassen. Seit Jahresbeginn waren es bis heute 2.064 Fahrzeughalter die dies versäumt hatten, im gesamten Jahr 2017 waren es 1.552.
Die Strafe für die fehlende bzw. verfallene technische Überprüfung liegt bei 169 Euro (118 Euro, wenn die Strafe innerhalb von fünf Tagen auf das Konto der Stadtpolizei eingeht). Das Fahrzeug darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen, es kann nur am festgelegten Termin zur Hauptuntersuchung gefahren werden. Wenn die Versicherung des Fahrzeuges seit weniger als 30 Tagen verfallen ist, fällt eine Strafe von 212 Euro an. Sollte der Fälligkeitstermin länger als 30 Tage zurückliegen, dann beträgt die Strafe 800 Euro.