Von: mk
Bozen – Auf die ukrainische Pflegerin Olga Barisheva könnten neue juristische Unannehmlichkeiten zukommen. Bekanntlich sind durch ihre Aussagen die Untersuchung und der anschließende Prozess gegen den Meraner Anwalt Thomas Ladurner ins Rollen gekommen. Dem Mann wurden als Sachwalter einer älteren Meranerin Unterschlagung, Fälschung und Hintergehung einer Arglosen vorgeworfen. Die erste Instanz endete für den Anwalt jedoch mit einem vollen Freispruch, schreibt die Tageszeitung Alto Adige.
Die Vorwürfe beruhten auf den Aussagen von Olga Barisheva, die im Rahmen einer Selbstanzeige behauptete hatte, mit dem Anwalt eine Vereinbarung zur Aufteilung des Vermögens der älteren Frau getroffen zu haben, die inzwischen gestorben ist.
Die Pflegerin stimmte im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten zu und wurde gleichzeitig zur Kronzeugin gegen Ladurner. Das Gericht hielt sie jedoch für absolut unglaubwürdig.
Staatsanwalt Igor Secco hatte die Verurteilung des Anwalts zu sechs Jahren Haft beantragt, doch das Gericht hielt die Beweislage in keinster Weise für ausreichend. Im Verlauf des Prozesses stellte sich heraus, dass der Anwalt seine Tätigkeit als Sachwalter korrekt und transparent ausgeführt hatte und zu Unrecht aufgrund der Äußerungen der Pflegerin angeklagt worden war.
Genau aus diesem Grund wurden die Zeugenaussagen der Frau vor Gericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt, um ein Verfahren wegen falscher Bezichtigung einer Straftat in die Wege zu leiten. Kurz darauf stellte der Staatsanwalt den Antrag, das Verfahren einzustellen und zu archivieren. Richter Walter Pelino hat den Antrag allerdings abgelehnt und eine Anhörung am 28. November anberaumt.
Im Rahmen des Urteils in der ersten Instanz war das Gericht zum Schluss gekommen, dass die Erzählung der Frau nicht kohärent gewesen war und dass im Verlauf der Zeit mehrere abgeänderte Versionen präsentiert worden waren. Gegen den Beklagten konnten hingegen keine Beweise gefunden werden, die die Anschuldigung untermauerten, dass der Anwalt eine Vereinbarung zum Nachteil der älteren Dame getroffen habe.
Unter anderem konnte der Vorwurf, der Anwalt habe monatelang die Hälfte der von der Pflegerin entnommenen Summen vom Konto der Seniorin einkassiert, nie bestätigt werden. Auch bei allen durchgeführten Bankkontrollen stellte sich heraus, dass der Lebensstandard des Anwalts in den letzten Jahren stets konstant gewesen war.
Stattdessen hat das Gericht im Urteil – wie auch der Verteidiger Fabrizio Francia – darauf verwiesen, dass im Rahmen der Untersuchung die Persönlichkeit der Pflegerin zu wenig durchleuchtet worden sei. Tatsächlich wäre es relativ einfach gewesen, herauszufinden, dass die Frau offenbar auch in früheren Arbeitsverhältnissen Probleme hatte, weil sie verdächtigt worden war, sich fremdes Geld anzueignen.