Von: luk
Bozen – Grundsätzlich besteht in Südtirol das Verbot des Abbrennens von Feuerwerken sowie das Abschießen von Raketen (siehe Anhang C Punkt 2 Buchstabe c des Landesgesetzes vom 5. Dezember 2012 Nr.20). Es sind in diesem Gesetz auch Verwaltungsstrafen im Ausmaß von 300 bis 900 Euro vorgesehen.
Genehmigungen können vom zuständigen Bürgermeister auf schriftlichen und begründeten Antrag genehmigt werden. Möchte man also in der Silvesternacht Feuerwerkskörper abbrennen, sollte man sich bei der zuständigen Gemeinde über die Genehmigung erkundigen.
Wenn diese vorhanden ist, dann sollten laut den Feuerwehren auf jeden Fall diese wichtigen Sicherheitsregeln eingehalten werden:
Lest immer und rechtzeitig die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch bei kleineren Feuerwerksartikeln (z.B. Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des betreffenden Produktes in geschlossenen Räumen ausdrücklich erlaubt ist.
Die Verwendung von Signalmunition sowie das Abschießen von Munition aus Schusswaffen aller Art als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten.
Schließt in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen eurer Wohnung. Gleiches gilt für Lager, Betriebsräume, Ställe, Schuppen und Garagen.
Bedenkt, dass die Mehrzahl aller Feuerwerkskörper nur im Freien angezündet werden darf. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern und auf Balkonen ist gefährlich und eine häufige Brandursache.
Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand, sondern auf den Boden legen und mit “langem Arm” anzünden, danach mehrere Meter Abstand halten. In der Hand gezündete Knallkörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.
Zündet Raketen nicht aus der Hand oder aus einer auf den Boden gestellten Flasche, welche umkippen kann. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist. Niemals einen Versager erneut zünden!
Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben. In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind (landwirtschaftliche Gebäude oder Strohdachhäuser), dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Berücksichtigung der Windrichtung abbrennen. Bei der Entzündung von Raketen ist ein Abstand von mindestens 200 Metern, bei Feuerwerkskörpern, die nicht Raketen sind, ein Abstand von mindestens 20 Metern einzuhalten.
Bastelt niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändert die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter drohen unvorhersehbare Gefahren.
Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in fest verschließbaren Taschen, auf keinen Fall am Körper aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers Vorräte wieder abdecken. Achtung Brandgefahr!
Beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern muss mit großer Vorsicht vorgegangen werden, da es sehr leicht zu Wald-, Busch und Gebäudebränden kommen kann.
Sollte es trotzdem zu einem Brand (auch nur im kleinen Ausmaße) kommen, sollte dies sofort über die einheitliche Notrufnummer 112 gemeldet werden.
“Werden diese Sicherheitsregeln eingehalten, kann das neue Jahr ohne Brände oder schlimme Unfälle mit Verbrennungen begrüßt werden.” Die Feuerwehren Südtirols werden es jedenfalls der Bevölkerung danken, denn so können auch sie den Silvesterabend ohne eine Vielzahl von Einsätzen im Kreise ihrer Familien bzw. Freunde verbringen!