Von: luk
Vor allem im urbanen Bereich werden E-Scooter als Ergänzung der Mikromobilität viel genutzt, um schnell und unkompliziert von A nach B zu kommen. Die Gefahren bei Elektrorollern werden allerdings oft unterschätzt. Zudem war eine detaillierte Unfallanalyse lange nicht möglich, da E-Scooter in der Statistik gemeinsam mit Fahrrädern und E-Bikes geführt wurden. Nach langjährigen Forderungen des ÖAMTC wurde dies nun geändert. “Die differenzierte Untersuchung von Unfällen mit E-Scootern zeigt vor allem zwei Problemfelder auf: Fehlenden Fahrfertigkeiten sowie zu niedriges Risikobewusstsein und, damit verbunden, das Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss”, so ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosè.
Im Jahr 2023 ereigneten sich in Österreich 1.762 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern, dabei wurden 1.607 E-Scooterfahrende verletzt und drei Menschen getötet. Von den 1.762 Unfällen waren 34 Prozent Allein- und 29 Prozent Kreuzungsunfälle (Quelle: Statistik Austria). Die häufigsten Ursachen waren Vorrangverletzungen (28 Prozent) sowie Unachtsamkeit/Ablenkung (23 Prozent). Auffällig ist jedoch der im Vergleich zu anderen Mobilitätsformen große Anteil an Unfällen aufgrund von Missachtung von Ge- und Verboten (20 Prozent) sowie Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss (zwölf Prozent).
Erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer, vor allem in der dunklen Jahreszeit gefordert
Die Fahrdynamik von E-Scootern ist sehr speziell. Umso wichtiger ist es, vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr in einem geschützten Bereich zu üben. “Das gilt auch für Leih-Scooter, die man zunächst in verkehrsfreiem Umfeld testen sollte. Wir raten außerdem, beim Fahren einen Helm zu tragen und keinesfalls zu mehrt einen Scooter zu benutzen. Zudem gilt auch für Elektroroller-Fahrer: Don’t drink and drive – niemals alkoholisiert oder unter Drogen- bzw. Medikamenteneinfluss fahren”, warnt Nosè.
Neben der Einhaltung der Verkehrsregeln und erhöhter Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer an Kreuzungen sowie Radwegüberfahrten, sollten E-Scooter-Fahrer vor allem in der dunklen Jahreszeit helle Kleidung und Reflektoren tragen, um besser gesehen zu werden.
E-Scooter sind rechtlich mit Fahrrädern gleichgestellt
Bei E-Kleintretrollern, die nach §88b StVO einzuordnen sind, gelten die Verhaltensbestimmungen für das Fahrrad im Sinne der StVO. Zu beachten ist das gesetzlich vorgeschriebene Alterslimit von zwölf bzw. neun oder zehn Jahren als Inhaber eines Radfahrausweises. Rechtlich dürfen Personen, die einen E-Kleintretroller verwenden, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten – der Club plädiert beim Lenken von Fahrzeugen aber auf 0,0 Promille.
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16 Kommentare auf "Die unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr"
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In Italien herrschen andere Gesetze!
– Erst ab 14 Jahren erlaubt
– Nicht schneller als 20 km/h (Fußgängerzone nur 6 km/h)
– Bis zum 18. Lebensjahr Helmpflicht
– Licht, Blinker und Bremlicht sind Pflicht
– Rückstrahler hinten sowie seitlich
– Glocke
– In den Abendstunden (orientiert an die Lichtpflicht von Autos) muss eine reflektierende Weste getragen werden
Und keiner kontrolliert, nicht mal ob Fahrräder mit Licht fahren 🤔
@So ist das Ja, tatsächlich findet man Lichter eher bei den E-Scootern.
Allerdings ist das Gesetz hier lückenhaft. Das Fahrrad muss eine funktionierende Lichtanlage habem, diese muss aber nicht eingeschaltet sein …
Italienische Gesetze halt.
Es solte eigentlich jeder so weit sein, das Licht von sich aus einzuschalten, schon allein um in der Dämmerung von Autofahrern gesehen zu werden. Man selbst sieht mit Straßenlaternen genug, aber wahrgenommen zu werden ist vielleicht noch wichtiger.
@So ist das natürlich wird kontrolliert. Und nochmal – anscheinend hab ich es zu wenig oft wiederholt – ein Fahrrad hat die Pflicht mit Lichtern ausgestattet zu sein und funktionieren falls die Pokizei es kontrolliert, eingeschaltet muss es aber NICHT sein
@primetime
Also sind 90% (inklusive mir) der Rennradfahrer, Mtb’ler und E-Biker nicht gesetzeskonform unterwegs? 🤔
Ich spreche von Fahrten bei Tageslicht…
Kannst du mich (bist ja scheinbar beruflich berechtigt) echt bei schönstem Sonnenschein anhalten und bestrafen, weil kein Licht montiert ist?
Krass…
Von diesen Regeln wird nicht einmal eine eingehalten. Aber wo keine Kontrolle, da auch keine Konsequenzen…
@topgun richtig. Licht (vorne/hinten), seitliche Rückstrahler und Klingel müssen angebracht sein
@topgun Damit du damit auf öffentlichen Straßen und Radwegen fahren darfst, ist das notwendig, ja.
Auf Privatwegen bleibt das allerdings dir überlassen, dort ist das nicht notwendig.
@primetime, @Neumi
Dann verkaufen die Händler also in den allermeisten Fällen illegale Ware, und müssten mindestens beim Verkauf hinweisen, dass die Fahrräder, so wie sie sie verkaufen, nur auf Privatgrundstücken genutzt werden dürfen…
Hat mir noch keiner gesagt, und ich habe viele Bikes (ohne Licht) gekauft…
Und Leute … fahrt mit Helm.
Es braucht auch keine Fremdeinwirkung von Autos, um ordentlich Spaß zu haben.
Mit 25 KM/h ist es egal, ob man Rad oder E-Scooter fährt, die Wand und das Straßenschild weichen nicht aus und tun so richtig schön weh.
Und legt euch mal bei Höchstgeschwindigkeit auf die Fresse und schaut, wie weit ihre weiterrutschen könnt, das ist ein spaßiger Wettbewerb für die ganze Familie. Abschürfungen zbd gebrochene Handgelenke sorgen auch für länger anhaltende Unterhaltung.
Der Helm schützt zwar den Rollerfahrer, stellt aber für den angefahrenen Fußgänger eine zusätzliche Gefahr dar.
Bei uns sind E-Roller Fahrer doch eine Raritäten…wenn ich 10 pro Woche sehe, dann war das schon viel.
@Nichname: ist wie beim Skifahren, entweder alle tragen Helm, oder niemand, ansonsten sind immer die ohne Helm im Nachteil.
Übrigens ist es mit dem Auto genauso: die Karosserie schützt zwar den Fahrer, stellt aber für den abgefahrenen Fußgänger eine zusätzliche Gefahr dar. 😉
@World hier in Bruneck gibt’s davon reichlich.
De Rolla Fohra hone sowiso dick… a tual fohrn awi die Norrn!
Mich hat kürzlich in bozen mazziniplatz auf der spur fürs rechts abbiegen rechts ein roller überholt, mit 2 leuten drauf. Wahnsinn