Was Skifahrer wissen müssen

Diese Regeln gelten auf Südtirols und Italiens Skipisten

Mittwoch, 18. Dezember 2024 | 08:08 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Mit der Wintersportsaison 2024/2025 kehren nicht nur die Skifahrer auf die Hänge Italiens zurück, sondern auch die strengen Sicherheitsauflagen des Landes. Von der Haftpflichtversicherung über die Helmpflicht bis hin zu Promillegrenzen – wir geben euch einen Überblick, welche Vorschriften es gibt und wie ihr die empfindlichen Strafen vermeidet.

Haftpflicht-Pflicht für alle Pistennutzer

Seit Januar 2022 müssen alle Skifahrer in Italien und Südtirol eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen, die potenzielle Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Wer ohne diesen Versicherungsschutz auf die Piste geht, muss mit Strafen zwischen 100 und 150 Euro rechnen. In besonders gravierenden Fällen kann der Skipass entzogen werden.

Für Wintersportler ohne passende Versicherung bieten viele Skigebiete die Möglichkeit, eine Tages- oder Wochenendversicherung direkt beim Kauf des Skipasses abzuschließen. Es bleibt jedoch in der Verantwortung jedes Einzelnen, sicherzustellen, dass auch Familienmitglieder, insbesondere Kinder, in den Versicherungsschutz einbezogen sind.

Promillegrenzen auf der Piste

Wie auf den Straßen gilt auch auf italienischen Psiten eine Promillegrenze. Ab einem Wert von 0,5 drohen Bußgelder zwischen 250 und 1.000 Euro. Wer mit mehr als 0,8 Promille unterwegs ist, begeht eine Straftat, die entsprechend sanktioniert wird. Für die Kontrolle ist die Pisteneinheit der Carabinieri zuständig.

Erweiterte Helmpflicht

Um das Verletzungsrisiko weiter zu senken, wurde die Helmpflicht in Italien und Südtirol auf alle Personen bis 18 Jahre ausgeweitet. Zuvor galt die Regel nur für Kinder bis 14 Jahre. Zudem müssen die Helme CE-zertifiziert sein, um den geltenden Sicherheitsstandards zu entsprechen. Auf einzelnen Pisten oder in einzelnen Skigebieten kann die Helmpflicht allerdings auch auf alle über 18 Jahren ausgeweitet sein. Informiert euch am besten im Vorfeld über entsprechende Bestimmungen!

Neue Regeln für Überholen und Engstellen

Seit Juli 2023 gelten in Südtirol zusätzliche Vorschriften, die insbesondere das Verhalten beim Überholen und an Engstellen betreffen. So ist das Überholen nur erlaubt, wenn ausreichend Platz vorhanden ist, um andere nicht zu gefährden. An Kreuzungen müssen Pistenbenutzer aufeinander achten und der Aufstieg auf der Piste ist ausnahmslos untersagt. Welche Pisten ihr wann als Skitourer passieren dürft, erfahrt ihr in diesem Artikel.

FIS-Regeln: Basis für verantwortungsvolles Verhalten

Zusätzlich zu den nationalen Bestimmungen gelten die zehn FIS-Verhaltensregeln, die als international anerkannte Leitlinien für Sicherheit und Verantwortung auf der Piste dienen. Dazu zählen:

Rücksichtnahme: Niemand darf durch das eigene Verhalten gefährdet oder geschädigt werden.

Angepasste Geschwindigkeit: Fahrweise und Tempo müssen den Verhältnissen angepasst sein.

Fahrspurwahl: Die Fahrspur muss so gewählt werden, dass andere nicht gefährdet werden.

Sicheres Überholen: Genügend Abstand und Platz müssen gewährleistet sein.

Einfahren und Anfahren: Vergewissert euch, dass die Strecke frei ist.

Anhalten: An engen Stellen oder unübersichtlichen Punkten ist das Anhalten zu vermeiden.

Abstieg: Beim Aufstieg oder Abstieg muss der Rand der Piste genutzt werden.

Zeichen beachten: Markierungen und Hinweisschilder sind zu befolgen.

Hilfeleistung: Bei Unfällen besteht eine Pflicht zur Hilfeleistung.

Ausweispflicht: Jeder ist verpflichtet, im Falle eines Unfalls seine Personalien anzugeben.

Bezirk: Bozen

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