Von: apa
Ein Jahr nachdem in Kärnten ein einjähriger Bub in einen Pool gefallen und ertrunken war, haben seine Eltern am Freitag am Bezirksgericht Feldkirchen eine Diversion erhalten. Die beiden müssen jeweils 180 Tagessätze zu je vier Euro (gesamt 720 Euro) bezahlen, hinzu kommen die Verfahrenskosten.
Gerade einmal eine Viertelstunde lang dauerte die Verhandlung vor Richterin Irene Malle-de Cillia: “Schauen wir, dass wir das so schnell wie möglich über die Bühne bringen”, hatte sie bereits zu Beginn zu den Eltern gesagt, denen fahrlässige Tötung vorgeworfen worden war. Fünf Minuten lang war der Einjährige unbeaufsichtigt – das reichte, dass das Kleinkind durch die offene Terrassentür zum nicht abgesicherten Pool gelangte und hineinfiel.
“Sie beide haben Ihre lebenslängliche Strafe schon erhalten. Von Seiten des Staates muss man nicht unbedingt noch einmal draufhauen”, erklärte die Richterin. Der Unfall sei wegen einer Nachlässigkeit geschehen, “wie sie uns tagtäglich passiert, allerdings mit einer so schrecklichen Folge, mit der Sie nun zu leben haben”.
Die Diversion setzte sich – wegen des geringen Einkommens einerseits und den Sorgepflichten andererseits – aus einer Geldbuße von 180 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen. Hinzu kommen 160 Euro Pauschalkosten und 1.368 Euro für einen Sachverständigen. “Ich kann Ihnen nur alles Gute wünschen”, schloss die Richterin die Verhandlung, “lassen Sie sich Zeit für diesen Prozess der Trauer”.