Von: mk
Antholz/Bozen – Daniel und Gottlieb Taschler wurden auch in zweiter Instanz wegen Dopings und Beihilfe zum Doping verurteilt. Am heutigen Mittwoch ist die Entscheidung am Bozner Oberlandesgericht gefallen, berichtet stol.it.
Bereits in der ersten Instanz waren Daniel Taschler zu neun Monaten Haft und Gottlieb Taschler zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Die Haftstrafen, die für beide zur Bewährung ausgesetzt wurden, sind nun somit bestätigt.
Als Nebenstrafe wurde für Gottlieb Taschler in erster Instanz der Ausschluss aus allen leitenden Ämtern im italienischen Wintersportverband, im Olympischen Komitee CONI und in vom CONI anerkannten Organisationen verfügt. Das Amtsverbot greift allerdings erst im Falle einer definitiven Verurteilung.
Sportarzt Michele Ferrari war in der ersten Instanz wegen Begünstigung bei der Einnahme von Dopingmitteln zu eineinhalb Jahren bedingter Haft worden.
Die Weltantidopingagentur WADA hatte sich in den Prozess als Nebenklägerin eingelassen, weil sie viel investiere, um die Gesundheit der Athleten zu schützen und die Fairness der Wettkämpfe zu garantieren.
Während das Gericht der WADA in erster Instanz eine Schadensersatzsumme von 15.000 Euro zusprach, waren es in zweiter Instanz „nur noch“ 12.500 Euro. Rechtsanwalt Flavio Moccia hat unterdessen bereits angekündigt, am Kassationsgericht Berufung einlegen zu wollen.
Gottlieb Taschler und sein Sohn haben vor Gericht um einen Freispruch gekämpft.