Von: mk
Bozen – Von vier auf zwei Jahre und acht Monate hat das Oberlandesgericht die Haftstrafe für einen 44-Jährigen gesenkt, dem vorgeworfen wurde, seine Frau misshandelt zu haben.
In der ersten Instanz erhöhte Richter Walter Pelino das Strafmaß wegen des Erschwernisgrunds, wonach die Straftat unter Alkoholeinfluss begangen wurde, wie Medien berichten. Immerhin hatte die Frau berichtet, dass ihr Mann immer wieder mitten in der Nacht betrunken nach Hause gekommen sei. Im Berufungsverfahren wurde dies allerdings gekippt. Außerdem habe er das Geld für die Familie beim Glücksspiel zum Fenster hinaus geschmissen.
Immer wieder hätten sich die minderjährigen Kinder in ihrem Zimmer verbarrikadiert, als der Vater heimgekommen sei.
Bei gewohnheitsmäßigem Alkoholkonsum, der einer Straftat zugrunde liegt, sieht das Gesetz eine Erhöhung des Strafmaßes um ein Drittel vor. Dieser Erschwernisgrund findet in Italien aber nur selten Anwendung.
Verteidiger Federico Fava brachte in der Berufungsverhandlung vor, dass weder ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und strafbarer Handlung noch der Beweis für gewohnheitsmäßiges Trinken erbracht worden sei.