Von: mk
Bozen/Schlanders – Im Fall des gewaltsamen Todes von Celine Frei Matzohl hat das Schwurgericht in Bozen eine psychiatrische Begutachtung des Angeklagten Omer Cim angeordnet. Der 28-Jährige muss sich wegen mehrfach erschwerten Mordes an seiner 20-jährigen Lebensgefährtin verantworten, die am 12. August 2023 in seiner Wohnung in Schlanders mit neun Messerstichen getötet wurde – nur einen Tag vor ihrem 21. Geburtstag.
Die Entscheidung des Gerichts fiel am Ende einer emotional aufgeladenen Anhörung, in der die forensische Psychiaterin Anna Palleschi als Sachverständige der Nebenklage aussagte. Ihre Einschätzung war deutlich: Sie hält den Fall für einen “Femizid wie aus dem Lehrbuch”.
Palleschi schloss kategorisch aus, dass Cim zum Tatzeitpunkt unter einer Geisteskrankheit oder einer wahnhaften Persönlichkeitsstörung gelitten habe. Stattdessen diagnostizierte sie bei ihm eine antisoziale und psychopathische Persönlichkeitsstruktur. Diese sei zwar von aggressiven Tendenzen geprägt, das daraus resultierende Verhalten sei jedoch keineswegs unkontrolliert.
Die geplante psychiatrische Untersuchung soll nun weitere Aufschlüsse über die psychische Verfassung des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat liefern. Für den 12. Mai ist die Anhörung zur Beauftragung des Psychiaters Eraldo Mancioppi angesetzt, schreibt die Nachrichtenagentur Ansa.
Neben dem Hauptverfahren wegen mehrfach erschwerten Mordes muss sich Cim außerdem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung verantworten, da er nach der Tat geflüchtet war. Ein Polizeibeamter war bei dem Versuch, ihn in seinem Auto aufzuhalten, verletzt worden.
Der Vorverhandlungsrichter hatte einen Antrag der Verteidigung auf eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass der gebürtige Türke unter einer paranoiden Schizophrenie leide und demnach unzurechnungsfähig sei.
Die Gutachter der Verteidigung vertraten die Auffassung, dass eingehendere Untersuchungen erforderlich seien, um festzustellen, ob es um eine vollständige oder teilweise Unzurechnungsfähigkeit vorliege. Ein Beweissicherungsverfahren lehnte der Vorverhandlungsrichter allerdings ab.
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