Von: mk
Weißenbach/Bozen – Im Zivilprozess wegen eines tödlichen Unfalls auf einer Aussichtsplattform in Weißenbach im Ahrntal zeichnet sich ein Vergleich ab. Am 12. Juni 2016 ist in Weißenbach die 53-jährige Maria Kirchler von einer Aussichtsplattform gestürzt und tödlich verunglückt. Laut einem Gutachten hat ein Pilz das Holz befallen und derart geschwächt, dass es bei der Belastung nachgegeben hat.
Die Angehörigen haben auf Schadenersatz geklagt, wobei mehrere Versicherungen den Forderungen nachkommen sollen. Dass es eine angemessene Entschädigung gibt, begrüßt auch Ivo Tschurtschenthaler, der Anwalt des Bauers, dem der Grund gehört.
Das Strafverfahren ist jedoch noch offen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Unfall Ermittlungen gegen zwei Verantwortliche des Tourismusvereins und den Besitzer des Grundstücks, auf dem die Plattform stand, eingeleitet – wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung.
Nur wenige Woche vor dem verhängnisvollen Unfall hatte ein Verantwortlicher des Tourismusvereins Luttach einen Lokalaugenschein bei der Plattform entlang des Wanderwegs Nr. 5 in Weißenbach gemacht und dabei keinerlei Schäden festgestellt.
Der zuständige Gutachter hat die Holzstücke im Labor untersucht. Laut seinen Erkenntnissen habe der Schwamm das Holzinnere angegriffen; die Beschädigung soll von außen kaum erkennbar gewesen sein.
Der Grundbesitzer werde sich dem Strafverfahren stellen und keinen Vergleich anstreben, betont Tschurtschenthaler Medienberichten zufolge. Die Vorverhandlung soll am 5. April stattfinden.
Die Aussichtsplattform ist im Jahr 2003 vom Tourismusverein und von der Fraktionsverwaltung errichtet worden. Später investierte die Ahrntaler Gemeindeverwaltung im Rahmen eines Leader-Projektes in den Weg.
Das Urteil könnte richtungsweisend für Wanderwege im Land sein, weil ein Grundbesitzer für eine Infrastruktur verantwortlich gemacht wird, die nicht von ihm geführt wurde.