Von: mk
Bozen – Ein 56-jähriger Bozner hat es laut Staatsanwaltschaft geschafft, sich fälschlicherweise eine 44-prozentige Invalidität bescheinigen zu lassen. Doch in Wirklichkeit soll es ihm sein Gesundheitszustand sogar erlaubt haben, sich an einem Triathlon-Wettbewerb zu beteiligen – mit den Disziplinen Schwimmen, Laufen und Radfahren. Nun muss er sich wegen Betrugs vor Gericht verantworten.
Die Anklage geht davon aus, dass die ärztlichen Zertifikate, die der Mann vorgelegt hat, nicht der Wahrheit entsprechen. Der Mann erhielt eine Invalidenrente in Höhe von 790 Euro monatlich.
Er hatte sich über eine Parästhesie, also eine nicht schmerzhafte Empfindung im Versorgungsgebiet eines Hautnervs ohne erkennbare adäquate physikalische Reize, beschwert. Dadurch sei es dem 56-Jährigen – immer laut Anklage – gelungen, die Ärzte in die Irre zu führen.
Dem Mann wird deshalb Falscherklärung vorgeworfen, weil er die Ärzte verleitet habe, falsche Krankheiten und damit auch Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Das Nationalinstitut für die Arbeitsunfallversicherung INAIL hat sich als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen und verlangt Schadenersatz.
Der Angeklagte beteuert hingegen seine Unschuld. Sein Anwalt geht davon aus, dass zwischen den sportlichen Aktivitäten und der mutmaßlichen Invalidität seines Mandanten kein Zusammenhang besteht und dass er dies auch beweisen kann.
Im Gegenteil: Die sportlichen Aktivitäten seien seinem Mandanten sogar zu therapeutischen Zwecken empfohlen worden. So hätten die Ärzte, dem 56-Jährigen davon abgeraten, einem bewegungsfaulen Lebensstil zu frönen und längere Zeit auf Bewegung zu verzichten.
Laut dem Anwalt leide der Angeklagte neben seinen physischen Beeinträchtigungen, die von einigen Verkehrsunfällen herrühren würden, auch unter Depressionen, die mit seiner Arbeit zu tun hätten, da ihm immer Aufgaben von geringerer Qualität zugewiesen worden seien.