Erhebungen der Staatsanwaltschaft

Ermittlungen zu drei Kindstötungen in Wien abgeschlossen

Donnerstag, 20. März 2025 | 13:40 Uhr

Von: apa

In drei Fällen, wo Mütter in der Bundeshauptstadt jeweils ihre Säuglinge bzw. Kleinkinder vorsätzlich getötet haben sollen, sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien praktisch abgeschlossen. Es sei “zeitnah” mit dem Einbringen von Anklageschriften bzw. einem Unterbringungsantrag beim Landesgericht für Strafsachen zu rechnen, teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwoch bei einem Pressegespräch vor Journalistinnen und Journalisten mit.

Wie Bussek ausführte, war die Mutter, die am 17. November 2024 den Ermittlungen zufolge in ihrer Wohnung in Wien-Favoriten ihren vierjährigen Sohn getötet hatte, laut einem psychiatrischen Sachverständigengutachten im Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und somit nicht schuldfähig. Der Gutachter geht davon aus, dass die 29-Jährige unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung gehandelt hat. Dem schriftlichen Obduktionsgutachten zufolge starb der Bub infolge ihm mit einem Messer beigebrachter Schnitt- und Stichverletzungen. Der von der Staatsanwaltschaft zum Sachverständigen bestellte Psychiater befürchtet “mit hoher Wahrscheinlichkeit”, dass die Frau in absehbarer Zukunft unter dem maßgeblichen Einfluss ihrer psychischen Störung erneut eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen wird. Infolge ihrer Gefährlichkeit ist laut Bussek daher damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft in Kürze gemäß § 21 Absatz 1 StGB die Unterbringung der Frau in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragen wird.

Tatverdächtige Mutter im Zusammenhang mit totem Baby in Wiener Hotel enthaftet

Im Fall des am 9. Dezember 2024 in einem Müllsack in einem Hotel in Wien-Simmering gefundenen toten Babys ist die zunächst mordverdächtige Mutter bereits im Jänner aus der U-Haft entlassen worden, berichtete Bussek. “Bei ihr hat ein psychiatrisches Gutachten ergeben, dass sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs gehandelt hat”, erläuterte die Behördensprecherin. Die 21-Jährige muss demnach mit einer Anklage wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 StGB) rechnen.

Die junge Frau hatte am 8. Dezember 2024 gemeinsam mit ihrem Partner in einem Hotel eingecheckt. Am nächsten Tag wurde die Berufsrettung wegen starker Blutungen der 21-Jährigen alarmiert. Die Frau wurde in ein Krankenhaus gebracht. Dort erkannten die Ärzte, dass sie unmittelbar zuvor ein Kind geboren hatte, was von der 21-Jährigen vehement bestritten wurde.

Das Krankenhauspersonal verständigte allerdings das Hotel, um nach einem Neugeborenen suchen zu lassen. Im Müllraum der Herberge wurde in weiterer Folge die Babyleiche entdeckt. Wie die Obduktion ergab, war der Bub gesund zur Welt gekommen. Er dürfte vermutlich unmittelbar nach der Geburt erwürgt worden sein.

Die Mutter hatte in ihrer polizeilichen Einvernahme erklärt, sie habe “das Kind am Hals gegriffen”. Ihr 25-jähriger Partner gab gegenüber der Polizei an, nichts von der Schwangerschaft gewusst zu haben. Mangels dringenden Tatverdachts war der Mann auch nicht in U-Haft genommen worden.

Mutter des aus Klinik Favoriten verschwundenen Babys muss mit Mordanklage rechnen

Im Fall des rund eine Woche alten Mädchens, das am 21. November 2024 aus der Frühchenstation der Klinik Favoriten verschwunden war, muss die Mutter demgegenüber mit einer Mordanklage rechnen. Nach dem Alarm durch eine Pflegerin war im Zuge einer groß angelegten Suchaktion am Klinikgelände sowie in der Umgebung die Leiche des Babys am darauf folgenden Tag in einem Abfallcontainer in der Kundratstraße unweit des Spitals gefunden worden.

Die 30-jährige Mutter wurde nach kurzen Erhebungen als Tatverdächtige festgenommen und gestand gegenüber den Ermittlern, den Säugling getötet zu haben. Die Obduktion ergab ein massives Schädelhirntrauma, mehrfache Knochenbrüche sowie stumpfe Gewalteinwirkung als Todesursache. Hinsichtlich des Motivs verwies die Frau auf “familiäre Probleme”.

“Bei ihr hat das psychiatrische Gutachten ergeben, dass Zurechnungsfähigkeit vorliegt”, informierte StA-Sprecherin Bussek. Im Fall einer Mordanklage drohen der 30-Jährigen bei einer anklagekonformen Verurteilung zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

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