Von: luk
Bozen – Die Carabinieri haben in den vergangenen neben der Einhaltung der ansonsten geltenden Corona-Vorschriften auch die Anwendung des Grünen Passes kontrolliert, der seit dem 6. August vermehrt zur Anwendung kommt. Dabei haben sie in Südtirol den ersten Verstoß gegen die Auflagen des Grünen Passes im Gastronomiebereich geahndet.
Im Pustertal sind die Carabinieri Hinweisen von einigen Touristen nachgegangen: In einem Lokal im Abteital vermissten sie jegliche Sicherheitsvorkehrungen gegen das Coronavirus. Dies konnten die Exekutivbeamten bei einer Kontrolle bestätigen. Sowohl das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes als auch die Kontrolle des Green-Passes wurden von Inhaber und Angestellten nicht praktiziert. Außerdem gab es keine Desinfektionsmittelspender. Dem Lokalinhaber wurde eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 Euro ausgestellt. Zudem wurde dem Südtiroler Landeshauptmann vorgeschlagen, die Lizenz vorsorglich auszusetzen.
In Meran wurde hingegen ein 35-jähriger Mann am späten Abend des 5. August auf freiem Fuß angezeigt. Er war unterwegs, obwohl er wegen eines positiven Coronatests eigentlich hätte zu Hause in Quarantäne sein müssen. Angeblich wollt er seine Frau in Bozen besuchen. Nach der Anzeige wurde er in seine Wohnung begleitet.
Die Carabinieri von Natz-Schabs haben es hingegen am Montagnachmittag mit zwei verärgerten Touristen aus Italien zu tun gehabt. Sie wollten einen Malkurs im Eisacktal besuchen, für den sie sich schon lange vorab eingeschrieben hatten. Inzwischen war aber der “Green Pass” verpflichtend geworden, den sie nicht hatten. Der Veranstalter ließ sie daher nicht am Kurs teilnehmen. Die Urlauber fassten dies als Diskriminierung auf und zeigten den Vorfall bei den Carabinieri an. Die Beamten nahmen den Sachverhalt auf. Nun müssen sich die Gerichte damit beschäftigen.