Von: mk
Bozen – Seit dem gestrigen 10. Oktober müssen auch Mitarbeiter von Seniorenheimen und Pflegediensten für Menschen mit Beeinträchtigungen gegen das Coronavirus geimpft sein. Nach den Angestellten im gesundheitlichen Bereich gilt die Pflicht nun auch für das Verwaltungs-, das Küchen- und das Reinigungspersonal, berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige. Wie die Kontrollen ablaufen, darüber herrscht allerdings noch erhebliche Unklarheit.
Wie Luca Critelli, Direktor im Ressort für Familie, Senioren, Soziales und Wohnbau, erklärt, war ein ministerielles Dekret für Donnerstag bzw. Freitag angekündigt, das auf Fragen zu den Kontrollen Antworten liefern sollte. Vom Dekret ist bislang noch nichts zu hören.
Dies führt zu folgendem Ergebnis: Die einzelnen Strukturen manövrieren sich irgendwie durch in der Hoffnung, Abmahnungen oder andere rechtliche Schritte zu vermeiden.
Vor allem stellt sich die Frage, wer überhaupt kontrollieren darf. Ist der Vorgesetzte berechtigt, den Impfnachweis zu verlangen oder ist eine komplexe Prozedur von kreuzweisen Kontrollen nötig, wie sie bei Ärzten und Krankenpflegern angewandt wird.
„Unserer Ansicht nach ist es uns nicht gestattet, den Impfstatus direkt zu überprüfen, da dies in den Bereich der Privatsphäre fällt“, ist Liliana Di Fede, Direktorin im Betrieb für Sozialdienste in Bozen, laut Alto Adige überzeugt.
Die Lösung, die man in der Struktur gefunden hat, ist eine Art Eigenerklärung: Die Mitarbeiter müssen ein Dokument unterschreiben, das sie daran erinnert, dass Personen ohne Impfschutz nicht arbeiten dürfen. Die Verantwortung wird damit auf den Arbeitnehmer abgeschoben.
Wie Stefano Boragine von der Gewerkschaft Ago erklärt, erhielten Mitarbeiter in anderen Einrichtungen ein Rundschreiben, aus dem hervorgeht, dass noch nicht geklärt wurde, wie die Kontrollen ablaufen. Gleichzeitig wird an die allgemeine Green Pass-Pflicht für Arbeitnehmer ab 15. Oktober erinnert.
Auch die Präsidentin vom Verband der Seniorenwohnheime Südtirols (VdS), Martina Ladurner, bestätigt laut Alto Adige, dass es Unsicherheiten gebe, was die Kontrollen anbelangt. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb habe allerdings dieselbe Überprüfungsmethode für die Altenpflegeheime in die Wege geleitet, die auch beim Gesundheitspersonal angewandt wird. Bis es zur Suspendierung von Impfgegnern kommt, dauert es in diesem Fall aber länger.
Gleichzeitig gilt ab 15. Oktober die Green Pass-Pflicht für alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Bereich. Eventuelle Suspendierungen bei mangelndem Green Pass erfolgen unmittelbar. Auf den grünen Pass wolle man in den Seniorenwohnheimen auf alle Fälle bestehen, erklärt Ladurner. Damit müssen sich Mitarbeiter in den Küchen, Mensen und in der Verwaltung sowie Reinigungskräfte zumindest testen lassen oder nach einer durchgemachten Erkrankung genesen sein.