Von: apa
Das EU-Parlament hat am Dienstag der Verschiebung der umstrittenen EU-Entwaldungsverordnung zugestimmt. Zuvor hatten sich die Verhandler von Rat und Parlament bereits geeinigt. In einer neuen Erklärung hatte die EU-Kommission zugesichert, weitere Vereinfachungen zu prüfen. Stimmt nun auch noch der Rat formell zu, gilt das Gesetz für große Unternehmen ab 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2026, ein Jahr später als ursprünglich geplant.
Abgeordnete der Europäischen Volkspartei (EVP) hatten im November zusammen mit den Rechtsaußen-Fraktionen und Teilen der Liberalen eine Abänderung der Entwaldungsverordnung im EU-Parlament durchgebracht. Geplant war ursprünglich nur, den Zeitpunkt, ab dem die Regeln des bereits beschlossenen EU-Gesetzes greifen, um zwölf Monate zu verschieben. Laut den Änderungen sollte die EU-Kommission aber auch Länder oder Regionen ohne Entwaldungsrisiko festlegen können. Da damit nicht nur die Anwendungsfristen, sondern auch inhaltliche Punkte geändert wurden, wurden die neuerlichen Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Rat der EU-Mitgliedstaaten notwendig.
Betroffene Waren sind Holz, Rinder, Soja, Kaffee oder Kautschuk
Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt kommen oder von dort aus exportiert werden, für deren Herstellung es zu Entwaldung kam – also eine Waldfläche dauerhaft in Agrarfläche umgewandelt wurde. Als betroffene Waren werden neben Holz auch Rinder, Soja, Kakao, Kaffee, Ölpalme oder Kautschuk genannt. Bauern oder Waldbesitzer müssten demnach eine Sorgfaltserklärung inklusive Geodaten abgeben, bevor sie ein Produkt auf den Markt bringen können. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es aber Ausnahmeregelungen. Auch Agrarminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte immer wieder darauf bestanden, dass die Umsetzung verschoben wird. Umweltschützer treten für die Verordnung ein.
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