Von: mk
Bozen – Im Rahmen einer offenen Ausschreibung wurde Ende April der vorläufige Zuschlag für den Fahrdienst für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen an den Betreiber “Alpin-Bus Service GmbH” erteilt. Bei der bisherigen Durchführung des Dienstes kam es landesweit zu Schwierigkeiten.
Die Abteilung Bildungsförderung ist ihrer Kontrollpflicht nachgekommen und hat in den vergangenen Wochen 142 Beanstandungen aufgrund verschiedener Mängel ausgesprochen.
Dem Betreiber des Dienstes steht nun das Recht zu, auf die Mängelliste zu antworten. Daraufhin kann die zuständige Abteilung Vertragsstrafen und Maßnahmen ausstellen.
“Die Aufgabe der Landesverwaltung ist es – völlig unabhängig davon, wer den Dienst ausführt – darüber zu wachen, dass der Dienst ordnungsgemäß funktioniert. Dies verlangen wir auch vom derzeitigen Betreiber”, erklärt Abteilungsdirektorin Rolanda Tschugguel. Die Landesverwaltung müsse sich an Verfahren und Fristen halten, die Kontrollen würden aber laufend, präzise und konsequent durchgeführt. “Klarzustellen ist, dass dies gerade in dieser Phase eine ureigene Aufgabe der Verwaltung und nicht der Politik ist.”
Darüber hinaus teilt die Landesverwaltung mit, dass ein Rekurs des bisherigen Betreibers beim Verwaltungsgericht eingegangen sei. Dieses werde sich in Kürze damit befassen.
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8 Kommentare auf "Fahrdienst für Kinder mit Behinderung: 142 Beanstandungen"
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Mit Adlatus war’s schlimmer. Da wurde jahrelang nicht darüber gesprochen
…Bei der bisherigen Durchführung des Dienstes kam es landesweit zu Schwierigkeiten..
Wieso wird der Dienst dem Unternehmen nicht entzogen 🤔
Weil nit olles wohr isch,!
Benötigt man hier auch mehrere Inspektoren?
Natürlich, man benötigt mindestens 12 Inspektoren pro Quadratmeter, um die Sicherheit zu gewährleisten. Außerdem sollten sie alle eine Tarnkappe tragen, um unbemerkt zu bleiben. Und Vergiss nicht die Inspektorinnen mit Flügelanzügen!
schnell mal noch eine komission ins leben rufen, dann natürlich ein paar direktoren und vize…..
… die Anzahl der Beanstandungen sagt eigentlich nicht viel aus, es könnte sich auch um recht subjektive Dinge handeln, wobei auch zu bedenken ist, dass sicherlich auch diese Vandalenakte und die Schritte des scheidenden Dienstleisters es dem jetzigen Dienstleister nicht leicht gemacht hat. Die Ausschreibung ist gelaufen und der scheidende Dienstleister sollte sich damit abfinden!
Ich möchte mich über den Inhalt der gesamten Angelegenheit nicht äußern. Ich habe 4 Kinder groß gezogen und alle 4, umweltfeindlich, zumindest in den ersten 5/6 Schuljahren zur Schule gefahren und dann auch wieder abgeholt. Ohne Beiträge, ohne Schülerbus.