Von: luk
Bozen – Der Fall des am 7. Oktober 2017 an einer Lungenembolie verstorbenen kurdischen Jungen Adan Hussain geht weiter. Seine Hinterbliebenen haben – vertreten durch Rechtsanwalt Nicola Canestrini – Einspruch gegen die Einstellungen der Ermittlungen zum Tod des 13-Jährigen erhoben.
Der Familie von Adan war – wie berichtet – nach deren Ankunft in Bozen keine Unterkunft zur Verfügung gestellt worden. Der schwer kranke Junge ist aber stationär im Krankenhaus behandelt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Tod des Jungen Ermittlungen aufgenommen, um zu prüfen, ob auf Ebene der Beamten eine Unterlassung vorliegen könnte.
Nach deren Abschluss kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass der Straftatbestand nicht vorliegt, und will den Fall archivieren. Dagegen kämpft die Familie von Adan an, wie es laut Tageszeitung Alto Adige heißt.
Es wurde beantragt, die Erhebungen fortzuführen und auch den Namen des Direktors der Landesabteilung Soziales, Luca Critelli, ins Ermittlungsregister einzutragen.
Der Ball liegt nun beim Untersuchungsrichter.