Von: mk
Bozen – Beim Serie B-Spiel des FC Südtirol gegen Palermo am vergangenen Montag im Drusus-Stadion ist Kriminaltechnikern der Polizei und Beamten vom italienischen Staatschutz DIGOS ein Fan auf der Tribüne aufgefallen, der sich in sichtlich aufgewühltem Zustand befand.
Der 50-jährige Meraner schwenkte in aufrührerischer Art eine Fahne der Mannschaft aus Neapel in Richtung der Palermo-Fans. Erst wenige Tage zuvor war es zu gewalttätigen Zusammenstößen bei einem Italiencup-Spiel zwischen Hooligans beider Mannschaften gekommen.
G. A. – so lauten die Initialen des Mannes – ist wegen mutmaßlicher Vergehen gegen die körperliche Unversehrtheit bereits vorbestraft. Ständig verließ er seinen Platz. Schließlich zog er sich seinen Gürtel aus und versuchte damit, auf eine Person einzuschlagen, mit der vorher in einen Streit verwickelt war. Polizei und Sicherheitspersonal waren gezwungen, einzuschreiten und ihn festzuhalten, um ihn dann von den Zuschauerrängen zu entfernen.
Auf der Quästur wurde der 50-Jährge wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung angezeigt. Auf Vorschlag der DIGOS hat Quästor Paolo Sartori außerdem eine Stadionsperre sowie ein Aufenthaltsverbot für das Bozner Stadtgebiet erlassen – in beiden Fällen jeweils für die Dauer von drei Jahren. .
G. A. ist es damnach für die nächsten drei Jahre untersagt, alle Orte aufzusuchen, an denen sportliche Veranstaltungen auf nationalem Gebiet stattfinden. Dies gilt für nationale Profi- und semiprofessionelle Meisterschaften, internationale Turniere, Freundschaftsspiele sowie für alle Orte, an denen die Mannschaften, die an solchen Spielen teilnehmen, trainieren. Der Ausschluss erstreckt sich auch auf alle Aktivitäten, die nicht nur von der italienischen Fußballföderation, sondern auch von vom Italienischen Nationalen Olympischen Komitee (CONI) anerkannten Verbänden und Organisationen organisiert werden.
Das Verbot gilt jeweils zwei Stunden vor Beginn und zwei Stunden nach Ende jeder sportlichen Veranstaltung. Eingeschlossen sind auch Bahnhöfe, Autobahnmautstellen, Flughäfen, Raststätten und alle anderen Orte, die von Personen genutzt werden, die an den Wettbewerben teilnehmen oder diese verfolgen. Bei Zuwiderhandlung wird Anzeige erstattet.
Unter Orten, die für die Aufenthaltsdauer, den Durchgang und den Transport relevant sind, sind alle Straßen, Wege und Plätze im Umkreis von 500 Metern um die jeweiligen Sportanlagen zu verstehen.
„Es ist inakzeptabel, dass eine sportliche Veranstaltung als Vorwand genutzt wird, um Gewalttaten zu verüben, die die Sicherheit der Zuschauer gefährden“, betont Sartori. Die Ereignisse vom vergangenen Montag im Druso-Stadion hätten bei anderen Zuschauern, die lediglich einen ruhigen Nachmittag verbringen und ihre Mannschaft unterstützen wollten, große Besorgnis ausgelöst. „Aus diesem Grund habe ich beschlossen, besonders strenge Maßnahmen zu ergreifen. Solche Gewalttaten sind nicht hinnehmbar und wurden daher entsprechend sanktioniert“, betont der Quästor.