Von: mk
Bozen/Schlanders – Nun steht der Termin fest: Am 17. September wird das Hauptverfahren gegen Omer Cim wegen vorsätzlichen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin Celine Frei Matzohl am Bozner Schwurgericht eröffnet.
Bekanntlich wird dem dem Mann vorgeworfen, die 20-Jährige am 12. August 2023 in Schlanders mit neun Messerstichen getötet zu haben.
Der 28-jährige Türke muss sich außerdem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung verantworten, da er nach der Tat geflüchtet war, schreibt die Nachrichtenagentur Ansa. Ein Polizeibeamter war bei dem Versuch, ihn in seinem Auto aufzuhalten, verletzt worden.
Der Vorverhandlungsrichter hat einen Antrag der Verteidigung auf eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Die Anwälte argumentierten, ihr Mandant sei unzurechnungsfähig
Die Gutachter der Verteidigung vertraten die Auffassung, dass eingehendere Untersuchungen erforderlich seien, um festzustellen, ob es um eine vollständige oder teilweise Unzurechnungsfähigkeit vorliege. Ein Beweissicherungsverfahren lehnte der Vorverhandlungsrichter allerdings ab.
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6 Kommentare auf "Femizid in Schlanders: Cim muss vors Schwurgericht"
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Die Anwälte argumentierten, ihr Mandant sei unzurechnungsfähig🙏🏼😂 what else…. Wieder mal typisch… keine Gnade für so einen…… wenn er mit unzurechnungsfähig durchkommt, dann ist er nach ca 7-8 jahren frei… wahnsinn alles!!
Für immer und ewig weg sperren,von wegen nicht zurechnungsfähig .Ganze Familie zerstört, aus reinem Besitz ergreifenden Egoismus ,denn einfach Schluss machen hätte auch getan
Dia Anwälte sein ah Unzurechnungsfähig 😤🤮
Wie kann hier eine Verteidigung Auf unzurechnungsfähig plädieren…. zum schämen unsere gesetzte…. einfach nur zum schämen der Familie gegenüber die ein Leben lang leiden muss
Hier muss unterschieden werden, zwischen einem gerechten Urteil und der Aufgabe der Anwälte. Jeder Anwalt hat die Pflicht das günstigste Urteil für seinen Mandanten zu erwirken.
Wenn also die Anwälte dieses Argument vorbringen, so kann man es ihnen nicht vorwerfen. Sie versuchen ja nur ihren Mandanten so gut als möglich zu schützen, sprich ihre Arbeit so gut wie möglich zu verrichten.
Kasknedel@ da hast du schon Recht, aber es kanns doch nicht sein, dass jedesmal wenn ein unschuldiger Mensch ermordert wird, die Täter immer unzurechnungsfähig sind… sowas muss für die Hinterbliebenen schrecklich sein… klar, ist das Urteil noch nicht gefällt, aber oft kommt es vor, dass so einer dann wirklich für unzurechnungsfähig verurteilt wird… und andere sitzen wegen Raubüberfälle 30 jahre… das passt alles nicht zusammen!! Recht ist nicht gleich Recht…