­Interessensbekundungen bis 30.Oktober

Florian Zerzer bleibt vorerst im Sattel

Freitag, 20. Oktober 2023 | 16:27 Uhr

Von: luk

Bozen – Der Generaldirektor des Sanitätsbetriebs, Florian Zerzer bleibt vorerst im Amt. Das Bozner Verwaltungsgericht sieht keine Gefahr in Verzug.

Der Rekurs des früheren Generaldirektors Thomas Schäl gegen die Vertragsverlängerung Zerzers durch die Landesregierung wird deshalb erst am 21. November behandelt.

Schäl kündigte Medienberichten zufolge an, sich auch an das zuständige Ministerium in Rom wegen einer möglichen kommissarischen Verwaltung zu wenden.

Für Schael ist die Verlängerung des Auftrags an Zerzer rechtswidrig und führt zu einem Schaden zu Lasten der öffentlichen Hand.

Die Landesregierung hatte bekanntlich erst zum Monatsanfang den Vertrag Zerzers bis maximal Mitte Februar 2024 verlängert. Die Neubesetzung des Amtes war zuvor auf die nächste Legislaturperiode verschoben worden.

­Interessensbekundungen bis 30.Oktober

Wer an der Führung der Pflegedirektion im Gesundheitsbetrieb interesseiert ist, kann sich noch bis 30. Oktober in das Landesverzeichnis eintragen lassen oder Interesse an einer Ernennung bekunden, wie der Sanitätsbetrieb am Freitag mitteilt.

Die Abteilung Gesundheit der Landesverwaltung hat ein Auswahlverfahren eingeleitet, um sich in das “Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zur Pflegedirektorin/zum Pflegedirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs” eintragen zu lassen. Die entsprechende Kundgebung wurde gestern (19. Oktober) im Amtsblatt der Region Nr. 42, Beiblatt Nr. 2 veröffentlicht.

Anträge können bis zum 30. Oktober 2023 um 12.00 Uhr eingereicht werden und werden anschließend von einer Kommission bewertet. Voraussetzung für die Eintragung in das Landesverzeichnis ist neben der positiven Bewertung der einzureichenden Unterlagen auch ein erfolgreich bestandenes Kolloquium.

Alternativ zur Beantragung der Eintragung ins Landesverzeichnis kann man – falls bereits im Besitz der erforderlichen Voraussetzungen – eine “Interessensbekundung zur Ernennung zur Pflegedirektorin/zum Pflegedirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes” vorlegen; in diesem Fall ist kein Kolloquium erforderlich, da zu den Voraussetzungen das Bestehen eines vorherigen Auswahlverfahrens zählt.

Bezirk: Bozen