Von: fra
Bozen – Allerhand zu tun hatte die Quästur von Bozen in den letzten Tagen. Das Polizeikommissariat am Brenner wurde seitens der Quästur über die mögliche Einreise eines gesuchten Mannes ins nationale Gebiet informiert. Gegen den gesuchten 46-jährigen italienischen Staatsbürger F.C. lag ein Haftbefehlt der Staatsanwaltschaft Mailand vor, da er im Mai aus einem Gefängnis in Mailand während eines Freigangs entflohen war. Die Polizei konnte den Flüchtigen an Bord eines Flixbusses aus München ausfindig machen. Nach seiner Identifizierung wurde er in die Haftanstalt von Bozen gebracht, wo er noch eine Reststrafe von 2 Jahren und 4 Monaten wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung verbüßen muss. Die Aktion wurde in Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsdienst der Mailänder Gefängnispolizei durchgeführt.
Drogenhändler versteckt Kokain in Kanalschächten
Nach Hinweisen aufmerksamer Bürger wurden die Carabinieri in die Nähe einer Tiefgarage in der Europaallee in Bozen gerufen. Sie führten eine gezielte Überwachung durch, um die Hinweise zu überprüfen. Aufmerksam wurden sie dabei auf einen Mann, der sich auffällig und scheinbar ohne Grund in der Tiefgarage aufhielt. Die Beamten beschlossen, den jungen Mann einer gründlichen Kontrolle zu unterziehen. Beim Verdächtigen handelte es sich um den 28-jährigen albanischen Staatsbürger D.V., der in Bozen wohnhaft und in Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung ist. Er war bereits in Brescia wegen Drogenhandels, damals noch als Minderjähriger, festgenommen worden.
Als er die Beamten bemerkte, versuchte er der Kontrolle zu entgehen, indem er die Flucht ergriff und ein Paket mit Kokain in Richtung geparkter Autos warf. Die Beamten konnten ihn jedoch sofort festnehmen. Bei genaueren Untersuchungen fanden die Beamten unter anderem auch Werkzeug zum Heben von Kanalschächten sowie weitere vakuumverpackte Pakete mit Kokain.
Die anschließende Durchsuchung der Wohnung des Dealers führte zur Beschlagnahmung von 16.600 Euro, die als Erlös aus dem Drogenhandel gelten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde D. V. unter anderem wegen Widerstands gegen Beamte sowie Besitz von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Verkaufs festgenommen.
In Anbetracht der festgestellten Tatsachen und seiner Vorstrafen ordnete Quästor Sartori den Widerruf der Aufenthaltserlaubnis an, um die Ausweisung von D.V. aus dem Staatsgebiet zu ermöglichen.