Von: luk
Bozen – In der Sonderfonds-Affäre ist Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder vom Oberlandesgericht vom Vorwurf der Amtsunterschlagung freigesprochen worden.
Weil Durnwalder jede Ausgabe aus dem Sonderfonds genau aufgeschrieben hatte, hat er ohne Vorsatz gehandelt, so die Urteilsbegründung. Gleich mehrere Hinweise wurden aufgezählt, wonach Durnwalder in gutem Glauben gehandelt habe.
Schon im Mai 2017 war Durnwalder vom Landesgericht freigesprochen worden. Doch noch ist die Sache für den Alt-Landeshauptmann noch nicht ausgestanden, denn die Generalstaatsanwaltschaft wird voraussichtlich eine Kassationsbeschwerde gegen das Urteil einreichen.