Von: mk
München/Bozen – Der österreichische Buchautor und Pestizidkritiker Alexander Schiebel ist heute in Bozen im Prozess wegen angeblich übler Nachrede freigesprochen worden. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der Tatbestand der üblen Nachrede nicht vorliege.
Schiebel hatte in seinem Buch “Das Wunder von Mals” und in seinem gleichnamigen Film den hohen Pestizideinsatz in den Apfelplantagen der beliebten Urlaubsregion Südtirol scharf kritisiert. Der Strafprozess wegen übler Nachrede gegen den Agrarwissenschaftler Karl Bär vom Umweltinstitut München geht hingegen weiter.
1376 Anzeigen gegen Bär bleiben bestehen. Allein die Nebenklägerschaft von Landesrat Arnold Schuler und zwei Obleuten von Südtiroler Obstgenossenschaften wurden zurückgezogen.
Richter Ivan Perathoner rief heute die Beweisanträge für das Verfahren gegen Bär auf. Im weiteren Prozess werden nun insgesamt 88 Zeugen zur Verteidigung des Umweltinstituts die negativen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen des hohen Pestizideinsatzes in den Südtiroler Apfelplantagen vor dem Landesgericht Bozen darlegen. Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 22.10.2021 gesetzt. An diesem Tag werden die zwei Südtiroler Obstbauern und Brüder Stephan und Tobias Gritsch als Zeugen der Anklage gehört – die beiden einzigen Klagenden, die vor der heutigen Verhandlung keinerlei Bereitschaft zum Dialog gezeigt hatten.
Anlass der Klage gegen Karl Bär vom Umweltinstitut München war die provokative Kampagne „Pestizidtirol“ im Sommer 2017. In deren Rahmen platzierte die Münchner Umweltschutzorganisation ein Plakat in der bayerischen Landeshauptstadt, das eine Tourismus-Marketing-Kampagne für Südtirol sowie die Südtiroler Dachmarke satirisch verfremdete (“Pestizidtirol” statt Südtirol). Zusammen mit einer Website hatte die Kampagne zum Ziel, auf den Pestizideinsatz in der beliebten Urlaubsregion aufmerksam zu machen.