Von: luk
Bozen – Eisflächen an Gewässern, die nicht zum Betreten freigegeben sind, bergen Gefahren und können zu lebensgefährlichen Situationen führen, appelliert der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Klaus Unterweger an die Eigenverantwortung: “Wer über oder auf das Eis von Seen oder Bächen gehen oder darauf Wintersport betreiben möchte, sollte sich vorher gut bei Ortskundigen informieren und auf eventuelle Warnungen der örtlichen Behörden sowie auf Hinweis- und Verbotsschilder achten, die an einigen Gewässern angebracht sind. Im Zweifelsfalle sollte auf jeden Fall vom Betreten der Eisflächen abgesehen werden.”
Örtliche Warnhinweise beachten
Örtliche Warnhinweise müssen unbedingt beachtet und Kindern erklärt werden, unterstreicht auch der Direktor des Landesamtes für Zivilschutz Michael Gamper: “Nur weil an einer Stelle das Eis schon dick genug ist, heißt das nicht, dass ein Betreten der Eisfläche auf dem ganzen See oder Bach sicher ist, da das Eis an anderen Stellen vielleicht dünner ist und schneller einbrechen kann; vom Ufer des Gewässers aus ist das nicht immer sichtbar.” Auch sollte man sich nicht darauf verlassen, auf das Eis gehen zu können, nur weil sich dort schon andere Menschen befinden.
“Gefahren auf dem Eis”: Video der Berufsfeuerwehr
Eine interne Arbeitsgruppe der Berufsfeuerwehr in der Agentur für Bevölkerungsschutz hat ein Video mit dem Titel “Gefahren auf dem Eis” erstellt, um auf die Gefahren auf dem Eis hinzuweisen. Wer ins Eis einbricht, unterkühlt innerhalb weniger Minuten und droht zu ertrinken. Das Video gibt wichtige Hinweise für den Notfall bei gebrochenen Eisflächen und dem Einbruch ins Eis.
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