Von: mk
Bruneck – Die Carabinieri von Bruneck haben einen 62-Jährigen aus der Stadt wegen mutmaßlicher Fälschung angezeigt.
Ein 60-Jähriger aus dem Ahrntal, dem vor einigen Jahren sein Führerschein entzogen worden war, hatte den Mann um Hilfe gebeten. Dieser versprach ihm einen Führerschein aus Polen, der seinen Angaben zufolge gesetzlich völlig in Ordnung sei. Der 60-Jährige gab infolgedessen mehrere 1.000 Euro aus und erhielt in der Tat einen polnischen Führerschein.
Dieser schien auf den ersten Blick tatsächlich regulär zu sein. Doch der Ahrntaler hatte nie die entsprechende Prüfung in Vierschach abgelegt. Wohl auch deshalb plagten ihn Zweifel, weshalb er sich an die Carabinieri in Bruneck wandte.
Die Ordnungshüter staunten nicht schlecht, als sie die Erzählung des 60-Jährigen hörten. Bei der Überprüfung des Führerscheins stellte sich sofort heraus, dass es sich um eine Fälschung handelte. Das Dokument wurde beschlagnahmt.
Glücklicherweise ist der 60-Jährige nie damit gefahren und hat sich deshalb auch nicht strafbar gemacht. Trotz allem fühlte er sich betrogen und war dementsprechend wütend. Die Carabinieri, die den Vorfall protokolliert und der Staatsanwaltschaft in Bozen gemeldet hatten, wurden von dieser beauftragt, die Wohnung des Verkäufers zu durchsuchen.
Dort entdeckten die Ordnungshüter einen weiteren polnischen Führerschein, der auf eine Person ausgestellt war, die in Südtirol ansässig ist. Auch diese Person kommt nun in Erklärungsnot. Gleichzeitig fanden die Carabinieri weitere kompromittierende Dokumente.
Sämtliches Material wurde beschlagnahmt und wird nun einer tiefergehenden Analyse unterzogen. Der 62-jährige Verkäufer des Führerscheins wurde wegen mutmaßlicher Fälschung auf freiem Fuß angezeigt. Vermutet wird, dass er Komplizen in Polen hat, die mit ihm zusammenarbeiten, weshalb auch wegen Beihilfe ermittelt. Im Fall einer Verurteilung droht dem Mann eine Haftstrafe bis zu zwei Jahren.
Unterdessen laufen die Ermittlungen auch deshalb weiter, um noch andere gefälschte Führerscheine, die möglicherweise noch im Umlauf sind, aus dem Verkehr zu ziehen.
Gleichzeitig appellieren die Ordnungshüter an all jene, die einen ausländischen Führerschein in der Vergangenheit erhalten haben, ohne jemals eine Prüfung abzulegen, sich bei der nächstgelegenen Carabinieri-Station zu melden. Es besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine Fälschung handelt.
Ist man mit einem gefälschten Führerschein in einem Fahrzeug unterwegs, kann man nicht nur strafrechtlich wegen Fälschung belangt werden, sondern man verstößt auch gegen den Verkehrskodex. In diesem Fall werden Geldstrafen in der Höhe von 5.100 bis 30.599 Euro fällig. Außerdem drohen bis zu zwei Jahre Haft im Fall der Tatwiederholung in den darauffolgenden zwei Jahren.
Das eigene Fahrzeug darf zudem bis zu drei Monaten nicht benutzt werden. Im Fall der Tatwiederholung erfolgt die Beschlagnahme.