Die Forstbehörde ermittelt nach makaberen Fund

Gehäutete Hirschkuh in der Passer entdeckt

Freitag, 05. Januar 2024 | 15:58 Uhr

Von: mk

Meran/Dorf Tirol – Eine Frau aus Meran hat nur wenige Stunden vor dem Jahreswechsel gleich bei der Naherholungszone Lazag einen makaberen Fund gemacht. In der Passer entdeckte sie den Kadaver einer Hirschkuh. Das Tier war gehäutet worden. Das Fell und die Reste sind im Kiesbett zurück gelassen worden.

Die Meranerin hat die Forstbehörde informiert, die in der Folge Ermittlungen aufgenommen hat. Wer dafür verantwortlich ist, steht nicht fest. Vermutlich wird es schwierig, den Urheber auszuforschen.

Nicht ausgeschlossen wird, dass es sich um einen Wilderer handelt. Die Häutung des Tiers scheint durchaus fachmännisch durchgeführt worden zu sein, wie die Zeitung Alto Adige schreibt.

Das Erlegen eines Wildtiers ist nur Personen mit einem Jagderlaubnis gestattet. Die allgemeine Jagdzeit beginnt am 1. Mai und endet am 15. Dezember. In diesem Zeitraum dürfen einige Klassen des Reh- und Rotwildes bejagt werden.

Die Hirschkuh ist also vermutlich nach Saisonsende getötet worden. Für alle anderen Klassen und  jagdbaren Wildarten gelten eingeschränkte Jagdzeiten, wie der Südtiroler Jagdverband auf seiner Hompage mitteilt.

Die Jagd auf Schalenwild ist an sieben Tagen pro Woche erlaubt. Niederwild darf der Jäger an maximal drei Tagen pro Woche bejagen. Jeder Jagdgang auf Niederwild ist vorher im Kontrollkalender zu vermerken.

Nach dem allgemeinen Jagdende am 15. Dezember ist nur mehr die Jagd auf Sing- und Wacholderdrosseln ausschließlich in Obst- und Weinanlagen sowie auf das Schwarzwild und den Fuchs erlaubt. Hier gibt es allerdings immer wieder kurzfristige Abänderungen.

In Südtirol ist die Jagdausübung von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Geregelt wird die Jagd bei uns durch das Landesgesetz Nr. 14 vom 17. Juli 1987 ff. Für bestimmte Verhaltensweisen sind Strafen vorgesehen, die von einem Bußgeld bis zu 3.000 Euro bis hin zum Entzug des Jagdscheins reichen können.

Bezirk: Burggrafenamt