Von: luk
Bozen – Der Sanitätsbetrieb hat die Geldstrafen für nicht oder zu kurzfristig abgesagte Arztvisiten im Krankenhaus oder bei konventionierten Betrieben ausgesetzt. Auch wer den Impftermin nicht wahrnehmen kann, muss derzeit nicht die vorgesehene Geldstrafe entrichten. Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, reagiert der Sanitätsbetrieb damit auf die momentane Lage. Viele, die eine Visite vorgemerkt haben, können sie kurzfristig nicht in Anspruch nehmen, weil sie entweder mit Corona infiziert oder in Quarantäne sind.
“Die Verwaltungsstrafen in Höhe von 35 Euro zuzüglich der Postspesen werden so lange ausgesetzt, bis sich die Situation wieder normalisiert hat”, erklärt der Generaldirektor im Sanitätsbetrieb, Florian Zerzer. Derzeit sei die Sieben-Tage-Inzidenz zwar wieder rückläufig, der Druck auf die Krankenhäuser sei aber nach wie vor vorhanden. Zuletzt ist die Hospitalisierungsrate von Covid-Patienten vor allem auf den Normalstationen wieder angestiegen.
Die Verwaltungsstrafen bei nicht wahrgenommenen Arztvisiten des Sanitätsbetriebes im Falle einer nicht rechtzeitig erfolgten Absage wurden 2018 eingeführt. Dadurch sollte die Effizienz gesteigert und die langen Wartezeiten für gewisse Leistungen verkürzt werden. Zuvor kam es regelmäßig vor, dass Bürger ihre vorgemerkten Visiten nicht in Anspruch genommen haben. Der Platz konnte somit nicht an den Nächsten vergeben werden.