Von: luk
Bozen – Am Montagnachmittag erreichte ein Notruf über einen laufenden Angriff auf den Sicherheitsmitarbeiter des Lidl-Supermarkts in der Pfarrhofstraße. Der Täter war kurz zuvor beim Diebstahl von Waren ertappt worden.
Die Einsatzkräfte waren umgehed beim Tatort und konnten den Räuber schnell ausfindig machen und festnehmen. Der Täter war zu diesem Zeitpunkt noch dabei, den Sicherheitsmitarbeiter zu attackieren. Er wollte sich befreien und fliehen.
Aufgrund der Aggressivität und Gefährlichkeit des Mannes legten die Exekutivbeamten ihm sofort Handschellen an, um die Sicherheit aller Anwesenden, insbesondere der Kunden und Mitarbeiter des Supermarkts, zu gewährleisten.
Der Täter, ein 35-jähriger syrischer Staatsbürger namens A. R., der bereits zahlreiche Vorstrafen hat, ohne festen Wohnsitz ist und den Status eines politischen Flüchtlings besitzt, leistete weiterhin heftigen Widerstand. Dabei verletzte er einen Polizisten, der bei dem Versuch, den Angriffen des Übeltäters auszuweichen, zu Boden stürzte.
Der Sicherheitsmitarbeiter berichtete den Beamten, dass er den Täter sofort erkannt hatte, da dieser in den vergangenen Wochen wiederholt Diebstähle im selben Supermarkt begangen hatte. Auch diesmal hatte er ein Rucksack mit gestohlener Ware dabei. Als der Mitarbeiter ihn aufforderte, stehen zu bleiben und den Inhalt des Rucksacks zu zeigen, reagierte der Mann gewalttätig.
Trotz erheblicher Schwierigkeiten wurde A. R. auf die Quästur gebracht und wegen Raubes und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verhaftet. Die gestohlenen Waren, teilweise beschädigt und nicht mehr verkäuflich, wurden dem Supermarktleiter zurückgegeben.
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurde A. R. in das Gefängnis von Bozen überführt.
Quästor Paolo Sartori hat angesichts der Schwere der festgestellten Situation und des kriminellen Werdegangs des Täters in dringlicher Weise gegen A. R. eine Präventivmaßnahme in Form eines obligatorischen Aufenthaltsverbots mit Rückkehrverbot in die Gemeinde Bozen für die nächsten vier Jahre erlassen. Außerdem hat er die zuständige Kommission für Flüchtlinge aufgefordert, den internationalen Schutzstatus von A. R. unverzüglich zu widerrufen, um anschließend seine Ausweisung vornehmen zu können.