Von: luk
Bozen – Drei Wochen vor dem für den 15. Oktober anvisierten Inkrafttreten der 3G-Regel für alle Arbeitnehmer in Italien, hinkt Südtirol bei den Impfungen offenbar hinterher. Laut dem letzten Bericht der Stiftung “Gimbe” ist Südtirol mit einer Impfquote von 61,3 Prozent der impfbaren Bevölkerung das Schlusslicht, gefolgt von der süditalienischen Region Kalabrien mit 63,7 Prozent.
Spitzenreiter ist die Lombardei mit 74,2 Prozent der impfbaren Bevölkerung im Alter von über zwölf Jahren. Die Lombardei ist die von der Pandemie am stärksten betroffene Region Italiens. Die Provinz Trient (67,9 Prozent) liegt auf Platz 14 und damit unter dem nationalen Durchschnitt von 69,8 Prozent.
Was den Anteil der über 80-Jährigen betrifft, die noch keine Dosis erhalten haben, so liegt Kalabrien mit 16,3 Prozent vor Südtirol mit 16,1 Prozent. Südtirol weist italienweit auch die höchste Zahl von Jugendlichen auf, die noch keine einzige Impfdosis erhalten haben. In der Altersgruppe zwischen zwölf und 19 Jahren sind 52,2 Prozent der Südtiroler noch nicht geimpft. Südtirol führt auch die Rangliste des ungeimpften Schulpersonals (21,2 Prozent) vor dem Trentino (18 Prozent) und dem Aostatal (16,4 Prozent) an, ergab die Studie. Fast 1,5 Millionen Jugendliche haben in Italien ihre erste Impfung noch nicht erhalten.
Die Covid-19-Fälle gehen in Italien weiter zurück, innerhalb einer Woche um 14,9 Prozent. Dies gehe einher mit einem Rückgang der Krankenhauseinweisungen und der Fälle auf der Intensivstation, berichtete die Stiftung. Die Zahl der Todesfälle ist stabil.
In Italien gilt ab 15. Oktober für alle Arbeitnehmer die 3G-Regel auch am Arbeitsplatz. Mit der Pflicht zur Vorweisung des sogenannten Grünen Passes wird nachgewiesen, dass der Inhaber gegen Covid-19 geimpft ist, in den vergangenen 48 Stunden negativ getestet wurde oder ob er kürzlich von der Krankheit genesen ist. Derzeit muss der Pass bereits in den Innenräumen von Restaurants, in Kinos oder Sportstadien, in Intercity-Zügen, Bussen und auf Inlandsflügen vorgelegt werden. Es gilt außerdem eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal, sowie für die Mitarbeiter von Seniorenheimen.