Von: luk
Meran – In einem Umkreis von 300 Metern um Schulen, Pflegeeinrichtungen und Kinderspielplätzen dürfen keine Spielhallen mehr betrieben werden. Der Staatsrat in Rom hat kürzlich die Rekurse gegen das Verbot abgewiesen und die bestehenden Urteile bestätigt. Somit wurde ein jahrelanger Rechtsstreit beendet und die Rechtsgültigkeit des Südtiroler Landesgesetzes von 2012 bestätigt.
Erfreut über das jüngste Urteil des Staatsrates zeigte sich Vizebürgermeister Andrea Rossi.
“Die Gemeindeverwaltung ist seit Jahren im Kampf gegen Spielsucht aktiv. Gerade unsere Kinder und Jugendlichen müssen wir vor den Gefahren der Spielsucht schützen. Das Urteil sorgt für Rechtssicherheit und unterstützt uns bei unserem Vorgehen”, so Rossi.
“In den vergangenen Jahren haben wir eine erste Reihe von Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der im Landesgesetz enthaltenen Vorschriften zu überprüfen”, erklärte Ortpolizei-Kommandant Fabrizio Piras. “Insgesamt wurden 333 Lokale und Betriebe überprüft. Dabei wurden in 67 Fällen Verstöße festgestellt. Fast alle Betriebe haben sich im Anschluss an die neuen Vorgaben angepasst – nur fünf haben Rekurs eingereicht, die nach dem vorliegenden Urteil aller Voraussicht nach abgewiesen werden.”
Die Kontrolltätigkeit werde auch in Zukunft fortgesetzt. “Zur Zeit nehmen wir die Tabaktrafiken unter die Lupe. In Kürze werden wir die Kontrollen in den Meraner Lokalen fortsetzen. Für jene, die unseren Anweisungen nicht gefolgt sind und die Spielautomaten nicht entfernt haben, wird eine Betriebschließung angeordnet”, so Piras.