Minderjährigem Schreckschusspistole abgenommen, Betrunkener verursacht Verkehrsunfall

Großteils ruhige Silvesternacht für die Ordnungskräfte

Mittwoch, 01. Januar 2025 | 18:03 Uhr
Update

Von: ka

Bozen – Dank der umfangreichen Maßnahmen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verliefen die in der Silvesternacht in Südtirol organisierten Feierlichkeiten zum Ausklang des Jahres 2024 und zur Ankunft des neuen Jahres ohne besondere Vorkommnisse.

Fast überall wurden zahlreiche Feuerwerkskörper gezündet, bei denen es sich jedoch um frei verkäufliches Material handelte und deren Verwendung daher erlaubt war. In Bozen wurde das Konzert auf dem Siegesplatz von über 4.000 Menschen besucht, die bis 2.00 Uhr nachts gemeinsam feierten, tanzten und sangen, ohne dass es zu Problemen kam.

Facebook/Questura di Bolzano – Quästur Bozen

An den Toren zum Konzertgelände verhinderten die sorgfältigen Kontrollen, die im Sicherheitsplan vorgesehen waren und von allen Polizeikräften mithilfe von etwa 50 von den Veranstaltern zur Verfügung gestellten Ordnern durchgeführt wurden, dass ein 16-jähriger Jugendlicher aus Bozen um 1.30 Uhr mit einer Schreckschusspistole ohne rote Kappe, die einer echten halbautomatischen Waffe sehr ähnlich sah, den Platz betreten und eine Kettenpanik mit möglicherweise verheerenden Folgen auslösen konnte. Der Jugendliche wurde in Gewahrsam genommen, auf die Polizeiwache gebracht, wegen unberechtigten Tragens einer Waffe angezeigt und seinen Eltern anvertraut, die mitten in der Nacht auf die Polizeiwache gerufen wurden, um ihn nach Hause zu bringen.

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Ebenfalls an den Zugängen zum Konzertplatz entledigte sich eine weitere Person seines Klappmessers. Als sie die Beamten sah, ergriff sie die Flucht.

Gegen 22.30 Uhr bemerkten die Streifeneinheiten der Staatspolizei ein Auto, das mit hoher Geschwindigkeit über eine rote Ampel in der Triest-Straße in Richtung Drususallee fuhr. Von den Polizeibeamten verfolgt, überquerte der Wagen an der nächsten Kreuzung erneut die rote Ampel und verursachte dabei einen Verkehrsunfall, der glücklicherweise ohne besondere Folgen blieb. Bei den Insassen des Wagens, die auf die Polizeiwache gebracht wurden, handelte es sich um zwei italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in Bozen, C.U., einen 40-jährigen, mehrfach vorbestraften Mann, und seinen 18-jährigen Sohn. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurden der Vater und sein Sohn wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt. Der Vater, der das Fahrzeug lenkte, erhielt wegen Verweigerung eines Alkotest- und Drogentests eine zusätzliche Anzeige.

Alto Adige

Zudem mussten die Beamten zu mehreren Schlägereien zwischen betrunkenen Jugendlichen – insbesondere zu einer Schlägerei mit drei daran beteiligten Personen in der Museumsstraße, die gegen 2.30 Uhr ausgetragen wurde – ausrücken.

Auch zwei Verletzungen durch Silvesterböller wurden gemeldet, die beide zum Glück leicht waren. Während eine 51-jährige Frau in Bozen Prellungen im Gesicht erlitt, musste ein 23-jähriger Mann aus Innichen mit einer Verletzung an der Hand behandelt werden.

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„Ich möchte allen Mitgliedern der Polizei, der Feuerwehr, dem medizinischen Personal, den Ordnern, den Freiwilligen sowie den an den Veranstaltungen beteiligten Gemeindeverwaltungen und allen, die für die Sicherheit während der Silvesterfeierlichkeiten gesorgt haben, meinen Dank aussprechen“, bedankt sich Quästor Paolo Sartori bei allen Einsatzkräften für die gute Zusammenarbeit im Dienste der Sicherheit der Bürger.

Die zahlreichen Verordnungen, die in den letzten Jahren von den Bürgermeistern erlassen wurden, um das Abfeuern von Feuerwerkskörpern, vornehmlich in der Silvesternacht, zu verbieten, haben sich hingegen als nutzlos erwiesen. Einerseits haben die auferlegten Beschränkungen den traditionellen Verkauf und die Verwendung von pyrotechnischem Material nicht verhindert, andererseits hat sich die Durchführung von flächendeckenden Kontrollen als sehr kompliziert erwiesen.

Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht der Lombardei der Berufung von Herstellern und Verkäufern solchen Materials stattgegeben und entschieden, dass die Verordnungen zur Bekämpfung von Böllern, die den freien Verkauf der Artikel einschränken, rechtswidrig sind. Das Urteil unterstreicht auch „die fehlende Eingriffsbefugnis der Gemeinden bei der Regelung von Tätigkeiten, die Luftverschmutzung verursachen“, heißt es in dem Urteil, „da dieser Bereich staatlichen und regionalen Gesetzesvorbehalten unterliegt“.

 

 

 

 

 

Bezirk: Bozen

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