Von: luk
Bozen – Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder bis zum 15. Juni 2022 vollenden, müssen spätestens ab 31. Jänner 2022 die Erstimpfung haben. Testen reicht somit nicht mehr, es gilt die Impfpflicht oder der Genesenen-Status. Gleichzeitig wird mit dem 1. Februar die Gültigkeit des Green Passes rückwirkend von neun auf sechs Monate verkürzt.
“Impfungen/Genesungen, die vor mehr als 180 Tagen (sechs Monaten) erfolgt sind, führen ab 1. Februar 2022 zu einem automatischen Verfall des Super Green Passes (Super Green Pass = geimpft oder genesen). Bisher war dieser für neun Monate gültig. Um weiterhin arbeiten zu können, muss eine Auffrisch-Impfung durchgeführt werden”, erinnert der Sanitätsbetrieb an die Regelung.
Ebenfalls Voraussetzung für die Ausübung einer Arbeitstätigkeit ist die Erstimpfung spätestens bis zum 31. Jänner 2022 für alle, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder bis zum 15. Juni 2022 vollenden: Ausständige Impfungen (auch Auffrisch-Impfungen, falls die letzte Impfung vor mehr als 120 Tagen verabreicht wurde) müssen daher rechtzeitig vorgemerkt werden, um nicht ohne Green Pass dazustehen.