Von: mk
Bozen – Zivilrichterin Ulrike Ceresara hat die Grundschule M.L. King in Bozen und deren Lehrpersonen zu einem Schadenersatz in Höhe von 1.045.000 Euro verurteilt. Grund dafür ist ein Vorfall, der sich am 29. Oktober 2009 ereignet hat.
Die siebenjährige Manal war im Korridor mit einer Schulkameradin zusammengeprallt und gestürzt. Eine Lehrerin eilte ihr zu Hilfe. Anschließend hat sich das Mädchen übergeben und blieb ruhig – vermutlich zu ruhig. In der Tat ist das Kind an den Folgen des Unfalls gestorben.
Die Lehrpersonen hatten vorerst keinen Rettungswagen verständigt. Gegen 11.00 Uhr holte der Vater seine Tochter von der Schule ab. Weil die Lehrer der Familie nicht mitgeteilt hatten, dass die Siebenjährige vorher mit einer anderen Schülerin zusammengenstoßen war, glaubten die Eltern, ihr Kind leide lediglich an einer Bauchgrippe.
Das Mädchen war zum Vater von einer anderen Lehrperson begleitet worden, die den ursprünglichen Vorfall nicht beobachtet hatte.
Erst am Nachmittag, als es der Siebenjährigen zunehmend schlechter geht, bringen die Eltern sie ins Krankenhaus. Doch da ist es bereits zu spät.
Dies war der Beginn eines langwierigen Rechtsstreits. Das Zivilgericht hat nun befunden, dass man das Mädchen sofort in die Notaufnahme hätte bringen sollen. Außerdem konnte die Familie mithilfe ihres Anwalts vor Gericht beweisen, dass dem Vater lediglich mitgeteilt worden sei, dass seine Tochter erbrochen hatte. Von der Verletzung am Kopf habe ihm keine Lehrperson etwas gesagt.
Wie Familienanwalt Christian Dorigatti erklärt, sei es den Eltern nicht um eine materielle Entschädigung gegangen, sondern darum, Klarheit zu schaffen, dass sie selbst keine Schuld am Tod ihrer Tochter trifft.
Im Strafverfahren war der Fall der tödlich verunglückten Schülerin archiviert worden. Sowohl das Land als auch die Schule haben Rekurs gegen das Urteil des Zivilgerichts eingereicht.
Das Urteil im Berufungsverfahren wird voraussichtlich in rund einem Jahr fallen.