Drei Männer angeklagt

Gruppenvergewaltigung in Gröden: Enorme Anzahl an Zeugen

Mittwoch, 18. Oktober 2023 | 10:52 Uhr

Von: mk

Bozen – Drei junge Männer aus dem Kosovo müssen sich am Landesgericht in Bozen im Rahmen eines verkürzten Verfahrens wegen Gruppenvergewaltigung und Entführung verantworten. Prozessauftakt ist am kommenden Montag.

Wie berichtet, hat sich die mutmaßliche Vergewaltigung in der Nacht auf 19. Jänner in Gröden ereignet. Die drei Männer, die bislang keine Vorstrafen haben, sollen sich an einer finnischen Touristin vergangen haben.

Laut Anschuldigungen hat sich das Vergehen in mehreren Phasen vollzogen. Zunächst soll die Frau von einem der Männer im Pkw vergewaltigt worden sein. Im Hotel, in dem einer der Angeklagten arbeitete und wohnte, schritten dann die beiden mutmaßlichen Komplizen zur Tat. Der erste Täter soll die Frau dann erneut im Auto vergewaltigt haben.

Der 27-jährige M.B., der 26-jährige A.M. und der 22-jährige M.B., die von den Anwälten Marco Ferretti, Federico Fava und Enrico Lofoco vertreten werden, beteuern ihre Unschuld. Sie sagen, es habe sich um Geschlechtsverkehr gehandelt.

Um ihre Behauptung zu untermauern, händigten sie den Ermittlern mehrere Videos aus, die mit dem Smartphone aufgenommen worden waren. Zudem gibt es Bilder von Überwachungskameras. Im Rahmen der Verhandlung werden diese Videos eine wichtige Rolle spielen.

Der Prozess selbst könnte sich in die Länge ziehen, berichtet die Zeitung Alto Adige. Allein die Staatsanwaltschaft hat rund 40 Zeugen vorgeladen – unter anderem die Inhaber des Hotels und der Disco, wo die Touristin die drei Männer kennengelernt hat, die ermittelnden Carabinieri sowie die Sanitäter in der Notaufnahme, an die sich die junge Frau nach dem Vorfall gewandt hatte, bevor Anzeige erstattet wurde.

Außerdem werden Techniker angehört, die die Fahrt des Wagen rekonstruierten, sowie der Informatiker, der das Videomaterial analysiert hat.

Die Verteidigung ruft ihrerseits rund 30 Zeugen auf, die die Angeklagten entlasten sollen. In manchen Fällen handelt es sich um Personen, die sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von den Verteidigern in den Zeugenstand gerufen werden. Auch der zuständige Richter könnte die Auswahl der Zeugen weiter einschränken, um Wiederholungen bei den Aussagen zu vermeiden.

Die Finnin selbst hatte im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens betont, sie habe den sexuellen Handlungen nie zugestimmt. Aus Angst vor den Reaktionen der Angeklagten habe sie letztendlich nachgegeben.

Bezirk: Salten/Schlern