Von: luk
Bozen – Für jene drei kosovarischen Männer, die beschuldigt werden, eine finnische Urlauberin in Gröden vergewaltigt zu haben, zeichnet sich nun doch die Möglichkeit eines verkürzten Verfahrens ab.
Dies wird durch eine Änderung des Anklagesatzes seitens der Staatsanwaltschaft ermöglicht, die angibt, dass das mutmaßliche Opfer in seiner Verteidigungsfähigkeit eingeschränkt war. Diese Änderung stellt laut stol.it eine Art Neuanklage dar und eröffnet den Verteidigern eine neue Gelegenheit, einen Antrag auf ein verkürztes Verfahren zu stellen.
Ein solches Verfahren würde den Angeklagten das Recht auf eine Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel gewähren, da der Prozess schneller abgewickelt werden könnte. Die Verteidigung könnte diesen Antrag beim nächsten Termin am 13. Mai stellen.