Die Angeklagten hatten ihre Opfer am Linzer Hauptbahnhof getroffen

Halbwüchsige erniedrigten Raubopfer: Teilbedingte Haft

Mittwoch, 03. Juli 2024 | 14:46 Uhr

Von: apa

Ein besonders drastischer Fall von Jugendkriminalität ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht verhandelt worden. Zwei Burschen im Alter von 14 und 15 hatten am 12. April 2024 am Linzer Hauptbahnhof drei ihnen körperlich unterlegene Burschen in eine Falle gelockt, ausgeraubt und in weiterer Folge zum Mitkommen gezwungen. In einem Park musste sich eines der Opfer in die Mitte knien. Auf den 14-Jährigen wurde dann eingeprügelt und eingetreten, ehe er noch gedemütigt wurde.

Die Angeklagten entkleideten den völlig eingeschüchterten Schüler, nachdem dieser ihnen nach seiner Jacke auch noch sein iPhone, seine Kopfhörer und seine Schuhe übergeben hatte. Dann erniedrigten sie ihn in einem Ausmaß, das selbst für die erfahrene Richterin Neuland war. “So etwas habe ich noch nie verhandelt. In 30 Jahren als Jugendrichterin nicht”, meinte Richterin Daniela Zwangsleitner. Der Staatsanwalt sprach von einem “Gewaltexzess” und einem “Zur-Schau-Stellen von Freude an Gewalt”.

Der 15-Jährige wurde wegen Raubes, schwerer Körperverletzung und schwerer Nötigung zu 15 Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt verurteilt. Der 14-Jährige bekam unter Bedachtnahme auf ein Urteil vom 23. April – elf Tage nach dem Geschehen in Linz war er in Wien wegen einer weiteren schweren Raubes zu zwölf Monaten bedingt verurteilt worden – eine Zusatzstrafe von zehn Monaten, davon drei Monate unbedingt. Bei beiden Burschen wurde Bewährungshilfe angeordnet, außerdem müssen sie ein Anti-Gewalt-Training absolvieren.

“Die haben mich geschlagen. Zwei Stunden lang”, hatte das Opfer der halbwüchsigen Kriminellen im Zeugenstand geschildert. Im Detail berichtete der malträtierte 14-Jährige dem Gericht von dem ihm Widerfahrenen. Am Schluss sei es ihm endlich gelungen davonzulaufen: “Ich war überall angeschwollen. Es hat alles weh getan. Tagelang.” Er habe aufgrund der Schmerzen eine Woche lang nicht in die Schule gehen können.

Die Täter konnten über Bilder aus einer Überwachungskamera ausgeforscht werden. Sie legten vor einem Schöffensenat Geständnisse ab. “Wir wollten sie ausrauben”, gab der 15-Jährige zu. Daher hätten er und sein jüngerer Freund den drei Burschen einen Joint angeboten. Damit hätten sie die drei dazu gebracht, das Bahnhofsgelände zu verlassen: “Draußen haben wir sie geschlagen.” Die drei jungen Oberösterreicher wurden danach dazu gezwungen, mit ihren aus Wien angereisten Peinigern in einen Bus zu steigen, der sie zu einem entlegenen Park brachte.

“Warum macht man so was?”, wollte die Richterin vom angeklagten 14-Jährigen wissen. “Weil ich gedacht habe, dass das cool ist. Weil ich dumm war. Ich kann Ihnen nicht sagen, was vor zwei Monaten in meinem Kopf vorgegangen ist.”

Der 15-Jährige hatte sich zusätzlich wegen eines zweiten Faktums zu verantworten, das auch nicht täglich vorkommen dürfte. Der in einem Krisenzentrum Untergebrachte begab sich am 8. Mai 2024 mit einem jüngeren Mitbewohner an dessen elftem Geburtstag in den Prater. Nach einiger Zeit wollte er den Buben dazu bringen, in der Venediger Au Drogen zu verkaufen, indem er ihm erklärte, er werde ihn ansonsten töten. Weil der Elfjährige sich weigerte, bekam er vom 15-Jährigen und einem weiteren 14-Jährigen, der nun als Drittangeklagter zur Verantwortung gezogen wurde, Schläge ins Gesicht.

“Ich bin runtergeflogen und wusste nicht mehr, wo ich war und was passiert ist”, berichtete der Elfjährige dem Senat. Er habe kurz das Bewusstsein verloren. Auf die Frage, ob er verletzt worden sei, erzählte das Kind: “Meine Rippe hat weh getan. Ich musste ins Krankenhaus. Da war ich zwei Tage.”

Der daran beteiligte 14-Jährige, der ungeachtet seines fast noch kindlichen Alters bereits eine Vorstrafe wegen Raubes aufweist und gegen den bei der Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen eines Überfalls in einer U-Bahn anhängig sind, fasste zwölf Monate Haft aus. Davon wurden vier Monate unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der 14-Jährige unter Setzung einer Probezeit bedingt nachgesehen. Seine erste, zur Bewährung ausgesetzte Strafe – sechs Monate – wurde nicht widerrufen. Diese Probezeit wurde auf fünf Jahre verlängert.

Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig. Während die Burschen die über sie verhängten Strafen akzeptierten, gab der Staatsanwalt vorerst keine Erklärung ab.

Kommentare

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1 Kommentar auf "Halbwüchsige erniedrigten Raubopfer: Teilbedingte Haft"


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traktor
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Kinig
1 Tag 16 h

wäre imteressant zu wissen ob diese räuber migranten sind . der staat gibt denen eine viel zu milde strafe. der staat denkt nur ans wecksperren.
viel schlauer in so ein fall wäre es die geschädigten angemessen zu entschädigen! das würde diesen nichtsnutzen viel mehr weh tun als knast! arbeiten das opfer zu entschädigen sollte die strafe sein….

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