Von: luk
Bozen – War es Mord oder nicht? Mit dieser Frage im Fall Alessandro Heuschreck (50) beschäftigt sich das Berufungsschwurgericht.
Ester Quici soll laut Anklage, das Messer am 21. März 2015 gegen ihren Verlobten geführt haben, und zwar 18 Mal. Staatsanwältin Donatella Marchesini wird daher auf Mord plädieren.
Das Bozner Schwurgericht hatte Quici hingegen im März 2017 zu 14 Jahren Haft wegen schweren Körperverletzung mit Todesfolge („omicidio preterintenzionale“) verurteilt. Es war davon ausgegangen, dass zwar einige der Stichwunden von Quici herbeigeführt wurden, dass aber keine Tötungsabsicht bestand.
Der Gutachter der Anklage legte sich am gestrigen Montag nicht fest: Alle Stiche und Verletzungen hätten dem 50-Jährigen durch eine andere Person zugefügt worden sein können. Ebenso seien aber alle Stiche durch Selbstverletzung möglich.
Allerdings, so der Gutachter, würden Menschen, die sich selbst verletzten wollen, erfahrungsgemäß das Körperteil entblößen, auf das sie mit einer Waffe zielen. Das sei bei Heuschreck nicht der Fall gewesen.
Der Gutachter der Verteidigung deutet die Verletzung völlig anders. Sie seien von Heuschreck selbst herbeigeführt worden. Durch die Wunden sei Heuschreck an jenem Abend in 30 minuten verblutet.
Medienberichten zufolge geht das Verfahren am 29. Juni weiter. Dann soll der psychiatrischen Gutachter Fabio Bonadiman angehört werden.
Er soll klären, ob Ester Quicis Tochter in der Verfassung ist, auszusagen. Sie selbst hatte darum gebeten: An jenem Abend sei sie zuhause gewesen und habe alles gesehen. Sie sagt: Ihre Mutter sei unschuldig.