Von: luk
Bozen/Freienfeld – Im Frühjahr vor sieben Jahren hat sich im Gemeindegebiet ein Wildunfall zugetragen, der laut der Tageszeitung Alto Adige bis heute ein gerichtliches Nachspiel hatte.
Der Autofahrer machte den Schaden an seinem Pkw von 4.500 Euro nach dem Zusammenprall mit dem Hirsch beim Land geltenden. Nach einem negativen Bescheid zog er vors Friedensgericht und bekam recht. Doch das Land legte Rekurs am Landesgericht ein.
Rechtsanwalt Meinhard Durnwalder, der den Autofahrer vertrat, argumentierte, dass das Wild-Warnschild am Straßenrand vor dem Ort stand. Die Unfallstelle habe sich aber dahinter befunden und sei bekannt für Wildwechsel. Er bemängelte auch die Nicht-Anbringung von Wildwarn-Reflektoren.
Das Zivilgericht hatte aber die Auffassung, dass das Land alles Notwendige für die Sicherheit tue: So seien etwa an der betreffenden Stelle nach dem Unfall Reflektoren angebracht worden. Der Autofahrer riskierte, die am Friedensgericht erstrittene Summe zurückzahlen zu müssen und zog vor das Kassationsgericht.
Für die dortigen Richter war die Begründung des Zivilgerichts widersprüchlich. Sie entschieden, der Beschwerde des Autofahrers stattzugeben und haben damit das Urteil aus zweiter Instanz gekippt.
Der Fall wird nun laut Alto Adige wieder ans Bozner Landesgericht zurückverwiesen, doch nur über die Verfahrensspesen zu entscheiden. Der Autofahrer darf damit das Geld behalten.