Von: mk
Bozen – Der 11. Juli in diesem Sommer dürfte vielen Anrainern in der Sassari-Straße noch in guter Erinnerung sein. Ein 32-jähriger Marokkaner randalierte mitten am Tag auf offener Straße und sorgte für blanken Horror. Als die Polizei eintraf, ging er auch auf die Ordnungshüter los. Nun befindet sich der Mann nicht mehr auf italienischem Staatsgebiet.
Der 32-Jährige hatte damals mit nacktem Oberkörper sämtliche Mülltonnen in der Straße umgeschmissen und Passanten bedroht. Offensichtlich befand er sich berauschten Zustand. Ob Drogen oder Alkohol die Ursache waren, ist unklar. Zahlreiche Bürger wählten die Landesnotrufnummer.
Als die Polizisten eintrafen, griff der 32-Jährige nach einem Pflasterstein und bewegte sich in deren Richtung, wobei er wirre Phrasen von sich gab. Der Leiter der Polizeistreife erkannte die Gefahr sowohl für die Passanten, die sich erschrocken zurückzogen, als auch für die Beamten. Deshalb zog er den Taser und richtete ihn auf den Mann, der völlig außer sich schien. Als der Polizist den Taser aktivierte, begriff der 32-Jährige plötzlich, was vor sich ging. Er ließ den Stein fallen und ergab sich. Anschließend klickten die Handschellen.
Als ihn die Beamten in den Streifenwagen verfrachteten, verhielt er sich allerdings erneut feindselig und bedrohte die Polizisten mit dem Tod. „Lasst mich gehen oder ich verbrenne euch bei lebendigem Leib. Ich bringe euch eigenhändig um, ich massakriere euch, ihr seid nur Müll“, soll der Mann im Pkw geschrien haben.
Der 32-Jährige, der später als M. B. identifiziert wurde, verfügte über eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung und war bereits vorbestraft – unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahls, Bedrohung, Hausfriedensbruchs und Raubüberfalls.
Noch während der Fahrt schlug er absichtlich mit dem Kopf gegen die Scheibe aus Plexiglas, die Streifenwagen den vorderen Bereich vom Rücksitz trennt. In de Quästur trat er wiederholt auf eine Tür ein, die er sichtlich beschädigte.
M. B. wurde schließlich wegen schwerer Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt unter Arrest gestellt. In der Zwischenzeit hat Quästor Paolo Sartori die Aufenthaltsgenehmigung des 32-Jährigen entzogen.
An diesem Montag hat der Quästor nun ein Dekret zur Abschiebung des Mannes unterzeichnet. M. B. wurde darauf zum Flughafen Malpensa nach Mailand gebracht und in einen Direktflug nach Marokko gesetzt. Noch am selben Abend kam er Mann in seiner Heimat an.
„Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Maßnahmen zur Abschiebung auch umgesetzt werden“, erklärt Quästor Paolo Sartori. Dies gelte vor allem für Personen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung, die wiederholt beweisen, dass sie grundlegende Regeln des zivilen Zusammenlebens nicht akzeptieren und Kriminalität zu ihrem Lebensstil machen.
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12 Kommentare auf "Horror auf offener Straße: “Ich verbrenne euch bei lebendigem Leib”"
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„Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Maßnahmen zur Abschiebung auch umgesetzt werden“
Tja, werden sie denn Herr Sartori?
Wie kann jemand mit Vorstrafen in Körperverletzung, Diebstahls, Bedrohung, Hausfriedensbruch und Raubüberfall eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben. Das ist doch alles nur noch ein Witz
…man fragt sich wie kommt er überhaupt hierher…es wäre an der Zeit, dass gesamte EU Einreiseregeln und Visumpflicht einführt…wenn sie nicht wissen, wie das geht, könnten sie einen Lehrgang bei australischen Behörden buchen…
Bitte Herr Questor eine Mitteilung als Beweis auch an den zweifelnden hier im Forum gel grins haha
Super gemacht, bleibt nur zu hoffen dass er nicht wieder zurück kommt…
Hoffndlich bleibt der Typ a in seinr Heimat, sem werdn ihm seine Landsleute schun Manieren beibringen.
Und Morgen dürfen wir ihn wieder hier begrüsen.
Also funktionieren Abschiebungen doch. NG war da anderer Meinung, oder?
Laut dem sind das alle heilige, grins
In Marokko isch der nua goooonz a bravo, weil sebm geat a ondodo Wind! Do ba ins kenn de tian wose well!
Seht ihr wie das Abschieben geht. Es muss nur alles vereinfacht werden, dann wird das schon aufhören.
Der kimmp wieder mitn nächsten Schiff ummer,nor hot er wieder es anrecht unzusuachen dozubleiben…
Bestes Beispiel Deutschland…
De wern kuan los…Straftäter kemmen wieder zrug und bleiben wieder do einige Jahre bis zum nächsten Abschiebetermin.