Der Hundehalter gab sich einsichtig

Hundeattacke auf Kind: Fünf Monate bedingt und Geldstrafe

Mittwoch, 05. März 2025 | 10:10 Uhr

Von: apa

Nach der Attacke eines Rottweilers auf eine Siebenjährige am Neujahrstag in Kirchberg ob der Donau (Bezirk Rohrbach) ist der Hundehalter am Mittwoch rechtskräftig zu fünf Monaten bedingt und 960 Euro unbedingter Geldstrafe wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Er hatte das Tier seiner zehnjährigen Tochter überlassen, als es zu der Attacke kam. Der Hund wurde mittlerweile eingeschläfert.

Die zehnjährige Tochter des Hundebesitzers hatte mit dem Tier im Garten Abrichte-Übungen durchgeführt. Als die siebenjährige Nachbarstochter, die den Hund kannte, vorbeiging, visierte er plötzlich den Pelzkragen ihrer Jacke an und biss das Mädchen in die Schulter, den Oberarm und den Unterschenkel, hieß es im Polizeibericht. Die Zehnjährige schrie den Hund an, weil sie hoffte, ihn so verjagen zu können. Allerdings ohne Erfolg – auch sie wurde gebissen. Sie erlitt leichte Verletzungen. Die Siebenjährige wurde schwer verletzt ins Spital geflogen.

Hund hat bereits früher einmal gebissen

Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass der Hund bereits zuvor einmal zugebissen habe. Dass man einer Zehnjährigen ein solches Tier nicht anvertrauen könne, “das sagt einem der Hausverstand”. Es sei Glück, dass nicht noch mehr passiert sei und das Kind das überlebt habe. Er forderte daher “nicht nur spezial-, sondern auch generalpräventiv ein klares Signal”. Mit einer gänzlich bedingten Strafe werde man nicht das Auslangen finden, befand er.

Der unbescholtene 56-Jährige zeigte sich geständig. Dennoch verteidigte er den Hund: Als dieser das erste Mal – bei der Vorbesitzerin – gebissen habe, sei das “auch nicht bösartig” gewesen. Er habe das Tier von einer Frau übernommen, die aus persönlichen Gründen keine Zeit mehr gehabt habe. “Meine Tochter und der Hund haben sich vom ersten Tag an gut verstanden. Er hat gefolgt, er hat gehorcht, er war auf sie fixiert.” Zudem sei seine Tochter für ihr Alter sehr groß und kräftig. Den Vorfall, wegen dem er nun vor Gericht sitzt, habe er aber nicht gesehen, räumte er ein.

“So ein Hund ist mehr oder weniger eine Waffe”

Das Verhältnis zwischen den beiden Nachbarsfamilien ist offenbar nach wie vor gut. Privatbeteiligtenansprüche gab es nicht, das Gericht verzichtete darauf, Zeugen zu hören. Der Staatsanwalt will dennoch, dass einmal in der Bevölkerung ankomme: “So ein Hund ist mehr oder weniger eine Waffe”, den könne man nicht einfach einer Zehnjährigen überlassen, “auch wenn sie zwei Meter groß ist”. Der Angeklagte bedauerte den Vorfall und beteuerte, er würde einen Hund nicht mehr einem Kind überlassen. Er habe aus der Sache gelernt.

Der 56-Jährige wurde zu fünf Monaten bedingt und zu einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze a 4 Euro) verurteilt. Mildernd waren die Unbescholtenheit und der ordentliche Lebenswandel, erschwerend das Zusammentreffen von zwei Vergehen.

Strengeres Gesetz nach tödlicher Hundeattacke

Der Fall hatte in Oberösterreich auch deshalb für Aufregung gesorgt, weil im Oktober 2023 in Naarn eine Joggerin von Hunden totgebissen worden ist. Als Konsequenz aus diesem Fall bekam das Bundesland ein strengeres Hundehaltegesetz. Nun werden sechs Rassen – der Rottweiler ist nicht darunter – und Hunde ab gewisser Größe als potenziell gefährlich eingestuft und ihre Halter müssen eine zusätzliche Prüfung ablegen. Zudem erhielten die Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Vorfällen mit Hunden und ein gemeindeübergreifendes Hunderegister ermöglicht eine Übersicht über alle im Bundesland gemeldeten Hunde.

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