Von: mk
Bozen – Die Polizei ist in Bozen am Donnerstag gegen 12.00 Uhr in die Gamper-Straße gerufen worden. Ein Mann hat Personal des Arbeitsamts belästigt.
Als die Polizei eintraf, befand sich der Mann im Atrium des Landesgebäudes. Obwohl ihn die Beamten zu beruhigen versuchten, verhielt er sich weiterhin aufgebracht und nervös.
Wie sich herausstellte, handelte es sich um den 33-jährigen M. D. aus Mali, der zwar über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügt, allerdings wegen Bedrohung, Körperverletzung, schwerer Beleidigung, Stalkings, Erpressung und Entführung Minderjähriger vorbestraft ist. Gleichzeitig liegt ein Annäherungsverbot vor: Der 33-Jährige muss sich von jenen drei Personen fernhalten, denen er nachgestellt hat.
Wie eine Funktionärin des Landes der Polizei erklärte, habe der Mann auch in der Vergangenheit für Probleme gesorgt. Immer wieder beschwere er sich darüber, dass er kein Arbeitslosengeld mehr erhalte.
Laut Angaben der Funktionärin habe er sich zu mehreren Gesprächsterminen nicht gemeldet. Gleichzeitig seien dem Mann mehrere Möglichkeiten aufgezeigt worden, um ökonomische Unterstützung zu erhalten. Doch der 33-Jährige habe sämtliche Vorschläge abgelehnt.
Seit rund einem Monat soll der Mann auftauchen, um auf immer aggressivere Art nach Arbeitslosenunterstützung zu verlangen. Angestellte hätten dabei zunehmend um ihre eigene Unversehrtheit gefürchtet.
Den Ordnungshütern gegenüber weigerte sich der Mann, sich auszuweisen. Als ihn die Beamten aufforderten, das Gebäude zu verlassen, verhielt er sich auch ihnen gegenüber aggressiv. „Bis ich mein Geld nicht sehe, bewege ich mich hier nicht fort. Ich habe keine Angst vor deiner Pistole, wenn du mich erschießen willst“, brüllte der Mann einem Polizisten entgegen.
Nach einer weiteren Aufforderung, das Gebäude zu verlassen, schubste der 33-Jährige einen Beamten von sich und griff ihn auch physisch an. Mit Fußtritten und Faustschlägen ging er auf zwei Polizisten los und fügte ihnen Verletzungen zu, deren Genesung laut Ärzten eine Dauer von zehn Tagen beansprucht.
Der Mann wurde schließlich wegen Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Unterbrechung eines öffentlichen Diensts verhaftet. Quästor Paolo Sartori hat außerdem angesichts des Vorfalls und der Vorstrafen des Mannes den Widerruf seiner Aufenthaltsgenehmigung veranlasst.