Von: luk
Bozen – Einem Busfahrer, der im Auftrag des Landes einen Schülerbus befördert hat, wurde vorgeworfen, vor über zwei Jahren drei junge Mädchen belästigt zu haben. In einem Fall wurde ein 13-jähriges Mädchen Opfer der Handlungen des Mannes.
Der Mann wurde daraufhin verhaftet und in erster Instanz zu drei Jahren und vier Monaten Haft wegen pädophiler Handlungen und sexueller Belästigung verurteilt. Weil ein abgekürztes Verfahren gewählt wurde, kam der Beschuldigte Busfahrer in den Genuss einer Reduzierung der Strafe von einem Drittel.
Dieses Urteil hat nun das Oberlandesgericht im Berufungsprozess bestätigt. Laut Medienberichten haben sich die Familien der drei Jugendlichen (eine 13-Jährige und zwei 16-Jährige) aus dem Verfahren zurückgezogen, nachdem ein Schadenersatz gezahlt worden war.
Der Angeklagte hatte seine Schuld nie eingestanden. Sein Anwalt, Andrea Gnecchi fuhr im Berufungsverfahren dieselbe Strategie, wie schon in der ersten Instanz: Er forderte einen Freispruch für seinen Mandanten.
Zwischen dem Busfahrer und der 13-Jährigen hätte es ein (anomales) freundschaftliches Verhältnis gegeben. Es sei in der Folge zu kompromittierenden SMS sowie den Versuch eines Kusses im Bus gekommen.
Der Richtersenat folgte jedoch den Ausführungen von Staatsanwältin Donatella Marchesini und bestätigte das Urteil erster Instanz. Dazu veranlasst wurde das Gericht auch durch die detaillierten Zeugenaussagen der beiden damals 16-jährigen Mädchen.
Ausgestanden ist die Odyssee vor Gericht noch nicht: Anwalt Gnecchi hat angekündigt, gegen das Urteil vor das Kassationsgericht zu ziehen. Wird das Urteil dort ebenfalls bestätigt, muss der Mann wohl einen Teil der Haftstrafe im Gefängnis absitzen.