Von: mk
Bozen – Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi ist im Grunde dagegen. Nun kommt auch das Veto von Quästor Giancarlo Pallini: Das Impfgegner-Fest, das am 12. Februar auf den Talferwiesen geplant war, darf nicht stattfinden. Das wurde bei einem Treffen des Sicherheitskomitees am Sitz des Regierungskommissariats beschlossen, berichtet die italienische Tageszeitung Alto Adige.
Erlaubt ist stattdessen nur eine „statische“ Kundgebung. Das bedeutet: Ein Umzug, Musik, Spiele für Kinder und Info-Stände sind verboten. Im Prinzip ist damit nicht einmal ein „Spaziergang“ möglich, sondern nur eine Versammlung, die von 13.30 bis 17.30 Uhr dauern soll.
Wie Caramaschi betont, könne man niemanden das Recht auf freie Meinungsäußerung verwehren, doch die Pandemie sei noch nicht vorbei und man müsse bestimmten Richtlinien folgen.
Obwohl die Pandemie weltweit über 5,7 Millionen und in Südtirol über 1.300 Tote gefordert hat, gibt es immer noch Menschen, die Corona nach wie vor für eine Grippe halten und den Nutzen der Impfung in Frage stellen. „Die Unnachgiebigen“ nennt sie Caramaschi. Er glaubt nicht daran, dass sich Impfgegner so leicht umstimmen lassen.
„Ich hoffe, dass nur wenige daran teilnehmen, doch auch dann sind es immer noch zu viele. Es stört mich, dass sie aus den Tälern nach Bozen kommen, um hier zu protestieren. Wir würden alle ruhiger leben, wenn die Impfrate in Südtirol dieselbe Stufe wie jene im übrigen Staatsgebiet erreicht“, erklärt Caramschi laut Alto Adige.
Gleichzeitig zeigt sich der Bürgermeister über die Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft besorgt. „Es geht um Verantwortung für uns selbst und für andere. Die Wirtschaft wird sich nicht erholen, wenn der gesundheitliche Notstand aufrecht bleibt“, betont Caramaschi. Auch der Anstieg der Strompreise erschwere einen wirtschaftlichen Neustart.
Bei den letzten Kundgebungen von Impfgegnern in Bozen ist es zu Konflikten mit der Justiz gekommen. Bei drei Gelegenheiten sollen es die Organisatoren verabsäumt haben, die Veranstaltung drei Tage vorher bei der Quästur zu melden, wie es die Vorschriften zur öffentlichen Sicherheit vorsehen. Die Staatsanwaltschaft wurde bereits informiert. Den Verantwortlichen droht eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe zwischen 103 und 413 Euro.
Rund 50 Sanktionen in der Höhe von 400 Euro sind hingegen ausgestellt worden, weil Teilnehmer gegen die Maskenpflicht im Freien verstoßen haben.