Schael: "Er muss sich bei der Südtiroler Bevölkerung entschuldigen“

Impfkritiker Holzer fordert eine Rücknahme der Anzeige

Mittwoch, 27. September 2017 | 18:31 Uhr

Von: luk

 

Bozen – Am vergangenen Montag hatte Generaldirektor Schael wegen „Beunruhigung der Öffentlichkeit“ (i.e. Strafgesetzbuch Art. 658 „procurato alarme“) Strafanzeige gegen den Impfkritiker Reinhold Holzer erstattet.

“Anlass der Anzeige war die von Holzer aufgestellte Behauptung, dass die lebensbedrohliche Erkrankung eines Kindes aus dem Raum Meran mit der Wochen davor stattgefundenen Impfung in Zusammenhang stehe”, heißt es in einer Aussendung des Sanitätsbetriebes.

Gestern erreichte Generaldirektor Schael vonseiten der von Holzer beauftragten Anwaltskanzlei eine formelle Aufforderung (diffida) zur Rücknahme der Anzeige. “Darin fordert Holzer, jede weitere Erklärung in dieser Sache zu unterlassen, die Bezahlung der Anwaltsspesen von 1.500 Euro sowie einen Entschuldigungsbrief an Holzer, der außerdem auf der Homepage des Sanitätsbetriebes veröffentlicht werden soll und in dem gar die Falschaussagen als wahr bestätigt werden sollen. Abgeschlossen wird der Brief mit der Androhung weiterer rechtlicher Schritte, falls der Sanitätsbetrieb Anzeige gegen Holzer erstattet – was bereits am 25.9.2017 passiert ist. Gedroht wird mit einer Anzeige wegen falscher Anschuldigung”, so der Sanitätsbetrieb.

Generaldirektor Thomas Schael weist die gestellten Forderungen nun mit allem Nachdruck zurück: „In dieser Sache gibt es nur eine Person, die sich aufgrund ihres Alarmismus verbreitenden Verhaltens bei der Südtiroler Bevölkerung entschuldigen muss, und das ist Reinhold Holzer selbst“.

Generaldirektor Schael unterstreicht in diesem Zusammenhang, “dass er niemals – weder in der Vergangenheit, jetzt oder auch in Zukunft – Aktionen jedweder Art akzeptieren wird, die ihn daran hindern sollen, die Wahrheit darüber zu verbreiten, welche schwerwiegenden Konsequenzen die falschen und alarmierenden Informationen der Impfgegner für die öffentliche Gesundheit haben können.”

“Vor wenigen Tagen wurde ein weiterer Masern-Todesfall – bereits der vierte in diesem Jahr in Italien – bekannt. Der 42-jährige Betroffen hatte wegen seiner Allergie nicht geimpft werden können. Der nicht vorhandene Herdenschutz war sein Todesurteil. In Südtirol gibt es laut Schätzungen 100 bis 200 Minderjährige, die aufgrund verschiedener Faktoren nicht geimpft werden können”, so der Sanitätsbetrieb.

Bezirk: Bozen